28.04.2022, 22:22
(28.04.2022, 21:53)Quintus Fabius schrieb: Diese ganze Beschlagnahmen, von denen es ja auch in der EU eine Menge gibt finde ich rechtlich auch sehr interesant. Da überfällt also ein Land A ein Land B völkerrechtswidrig. Deshalb darf Land C dann das Privatvermögen von Staatsangehörigen des Landes A in Land C beschlagnahmen, weil ? Teilweise haben die Betroffenen sogar mehrere Staatsbürgerschaften, beispielsweise weil sie sich eine EU Staatsbürgerschaft gekauft haben.
Ja, das habe ich mir auch schon gedacht, dass das sehr fragwürdig ist. Man kann das zwar moralisch begründen oder taktisch, aber rein Rechtstaatlich eigentlich nicht.
Wahrscheinlich hat man noch Beresowski im Hinterkopf, der damals als Oligarch Jelzin ja faktisch fernsteuern konnte und so eine Art Vizepräsident war. Aber die aktuellen Oligarchen sind ja macht-technisch faktisch nur arme Würstchen. Nach der Chodorkowski-Aktion traut sich dort keiner mehr was. Wenn sie bei Putin in der Runde sitzen, schauen sie immer drein, wie ein Hund, der etwas angestellt hat.