Sezession
#1
Wäre es rein rechts-theoretisch möglich, daß ein Bundesland aus der Bundesrepublik Deutschland austritt und zu einem eigenen Staat avanciert?!

Auf die Idee bin ich durch einen Aktivisten der Bayernpartei gekommen, der als langfristiges Ziel die Sezession Bayerns hat.

Es geht mir hier nicht so sehr um die reale Umsetzbarkeit solcher Vorstellungen (dazu fehlt definitiv der Wille in der Bevölkerung), sondern mehr um die Theorie und die Praktischen Folgen würde denn eine Sezession stattfinden.
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#2
Zum einen kann ich dir als Bayer (eigtl. Franke) versichern, dass eine Bayerische Sezession genauso unwahrscheinlich ist wie die Sezession eines anderen Bundeslandes. Schon allein, weil sich Franken und Schwaben (die sich weniger mit den "echten" Bayern identifizieren) dagegen sperren würden. Big Grin

Informationen über die Möglichkeiten einer Sezession findest du auf dieser Seite, die von zwei Professoren betrieben wird: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.saarheim.de/Faelle/sezession-fall.htm">http://www.saarheim.de/Faelle/sezession-fall.htm</a><!-- m --> (siehe unten).
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#3
International gilt das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Wenn z.B. die glorreichen Hessen plötzlich keinen Bock mehr haben, das niedere Pack in der restlichen BRD mit durch zu füttern, ist das völkerrechtlich vollkommen in Ordnung.

Im Grundgesetz ist diese Frage einfach nicht geregelt. Der Haken wäre die Präambel:

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Daraus ergibt sich das ohne eine Änderung dieses Wortlautes die Rest-BRD die realen Fakten eine Sezession ignorieren müsste.

So zumindest meine Auffassung.

Was allerdings in der Praxis geschehen würde? Bundeswehr im Inneren würde ja bekanntermaßen schlecht gehen. Also müsste die Bundespolizei zusammen mit den verbleibenden Landespolizeiorganen gegen die Separatisten vorgehen (in wie weit Amtshilfe durch die Bundeswehr erfolgen kann sei mal dahingestellt).

Die Frage die sich dann schlicht und ergreifend stellt, ist ob das Berliner Regime einen Bürgerkrieg in Kauf nehmen würde um die Einheit sicher zu stellen.

Aber nehmen wir mal an Angie lässt die Hessen friedlich ziehen:

- Hessen wäre erst einmal kein international anerkannter Staat
- Hessen wäre in keinen internationalen Organisationen vertreten (insbesondere der EU)
- Verträge die die BRD abgeschlossen hat, wären für Hessen plötzlich nicht mehr gültig (z.B. das Schengen Abkommen)
- die Eigentumsverhältnisse von Bundeswerten auf hessischem Gebiet müssten geklärt werden

Andererseits wären die Hessen plötzlich ihren Anteil an den Bundesschulden los. :wink:

Von den Gesetzen her müsste es zumindest übergangsweise ganz gut funktionieren. Schließlich hat Hessen seine eigene Gesetzessammlung. Sicherlich nicht in der Bandbreite wie die BRD, aber für einen Kaltstart würde es vermutlich reichen. Wobei es dann plötzlich zu so lustigen Rechtsblüten kämme das auf einmal wieder das Fallbeil ein aktives Element des hessischen Strafvollzuges wäre.

Sicherlich wäre das Chaos und die Rechtsunsicherheit trotzdem über Jahre hinweg groß und für beide Staaten extrem ungemütlich. Dazu sind die Länder, der Bund und vor allem die EU über die Jahrzehnte hinweg zu sehr miteinander verwachsen.
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#4
parabellum schrieb:Zum einen kann ich dir als Bayer (eigtl. Franke) versichern, dass eine Bayerische Sezession genauso unwahrscheinlich ist wie die Sezession eines anderen Bundeslandes. Schon allein, weil sich Franken und Schwaben (die sich weniger mit den "echten" Bayern identifizieren) dagegen sperren würden. Big Grin
....
wir Altbayern machen mit den Österreichern, Südtrolern, mit Lichtenstein und der Schweiz die Alpenrepublik auf, und diese Halbkolonien (Franken und Schwaben) können beim Rest der Bundesrepublik bleiben, einverstanden !
(Olles konn da Mensch vatrong, bloß koane Frank'n und koane Schwo'm)
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#5
Glaubwürdiger als die Sezession eines Bundeslandes halte ich die Bildung neuer Bundesländer.
Hier wären vor allem Schwaben und Franken - das als urbayerisch angesehene Franken kam erst in napoleonischer Zeit zu Bayern - mögliche Kandidaten.
Sogar einen Vorschlag zur Wiederherstellung von Engern als Bundesland gab es mal, und in Lübeck sperrte man sich gegen die Eingliederung nach Schleswig-Holstein, was bis vor das Bundesverfassungsgericht ging.
Momentan dürften aber die meisten Gruppen zur Bildung von neuen Bundesländern kaum über kleine Debattierclubs und Traditionsvereine hinausgehen.
Eine völlige Sezession von der BRD halte ich für sehr unwahrscheinlich, schon aus Legitimationsgründen. Wo bliebe etwa die Unterstützung für so ein Vorhaben, wenn sich die Bevölkerung nicht von der Regierung ganz gehörig ans Bein gep*nkelt fühlen würde?
Eine weitaus glaubwürdigere Vorstellung wäre hingegen die Gründung einer Mikronation, in der z.B. ein Dorf sich für unabhängig erklärt. Sogar einzelne Personen haben so schon ihre eigenen Mikrostaaten ausgerufen, und sei es aus Geltungsbedürfnis oder als Kunstprojekt.
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#6
Die Situation in Belgien dürfte derzeit das wahrscheinlichste Szenario zu einer (Ab)spaltung in Europa sein.

Die Wallonen und Flamen kriegen es irgendwie nicht gemeinsam gebacken.
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#7
Da ich nur ein stiller Mitleser bin, zitier ich einfach mal was Gerry seinerzeit im se.de Forum postete...

Gerry schrieb:
Zitat:Artikel 37 GG
[Bundeszwang]
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.

(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.

Zitat:Artikel 87a GG
[Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte]
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

[...]

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
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#8
@ Erich Du weißt schon, dass die meisten Beamten aus Franken kommen Big Grin Da siehts bei euch da unten erstmal dunkel aus.

@ Tiger Es wird wohl eher zur Zusammenlegung bisheriger Bundesländer kommen. Auch wenn wir Franken und auch die Schwaben sich zum Beispiel dagegen sperren mit unseren südlicheren Landsleuten in einen Topf geschmissen zu werden, so gibt es kaum Bestrebungen ein eigenes Bundesland zu schaffen. (Und die Befürworter sind etweder Hacke dicht, leicht braun angehaucht oder werden nicht wirklich ernst genommen). Entsprechende Bestrebungen nehmen auch weiterhin hab, da vor allem Franken immer multikultureller wird (Hessen, Leute aus BaWü oder auch Ostdeutsche). Zudem besteht eine Art stille Vereinbarung zwischen uns im Norden und denen im Süden, dass eh jeder macht was er will (auch wenn die Münchner manchmal leicht empfindlich reagieren).
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#9
@parabellum
das ist doch das Problem - wir hatten hier südlich des Weißwurstäqautors - äh, ich meine der Donau - schon längst römische Zivilisation, da sind diese Germanenstämme nördlich davon noch mit Fellkleidern rum gerannt, oder so. Und jetzt kommen diese Menschen, die nicht mal ein "K" richtig aussprechen können ("Franggen") und wollen sich hier zu Oberverwaltern aufschwingen ....
Ein Teil dieser frühen Preußen oder Nordmenschen, die Sueben oder Allemannen genannt wurden, haben sich zu allem Übel noch im Westen der Bayern festgesetzt (diese heutigen Allgaier, extraterrestrische Wesen mit Flügeln und Pferdehufen, auch als "Pegasus" bekannt) und nicht mehr vertreiben lassen.
Aber der normale bodenständige Baiuvari ist ja geduldig und duldsam, manchmal etwas grantig (logisch - bei der Nachbarschaft !) und ansonsten eine Seele von Mensch; was hätten wir denn mit diesen Flüchtlingen aus den nördlichen Nebelwäldern machen sollen - zurückjagen in die Urwildnis, zu ihren (wegen übertriebener Verschwendungssucht) an das Ende Europas verwiesenen Vettern, den Schotten?
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#10
Venturus schrieb:Andererseits wären die Hessen plötzlich ihren Anteil an den Bundesschulden los. :wink:
Ich gehe davon aus, daß Hessen in diesem Falle gesamtschuldnerisch für die Bundesschuld haften würde.
Ansonsten können wir die Schulden auch komplett bei der Deutschen Finanzagentur in Frankfurt belassen. Big Grin
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#11
Wodan:

1 Die Bayerische Verfassung ist älter als das Grundgesetz.

2 Im Gegensatz zum Grundgesetz ist die Bayerische Verfassung durch einen Volksentscheid legitimiert. Das Grundgesetz der BRD wurde hingegen nie dem Bayerischen Volk zur Abstimmung vorgelegt.

3 Das Grundgesetz der BRD wurde noch darüber hinaus vom Landtag in Bayern abgelehnt. Es wurde dann lediglich hingenommen das es gültig ist mit der Begründung das zwei drittel der anderen Länder dafür gestimmt hatten. Trotzdem hat der Bayerische Landtag in Wahrheit gegen das Grundgesetz entschieden nur das diese Entscheidung dann im weiteren ignoriert wurde.

4 Auch jetzt schon ist Bayern durch seine eigene Verfassung ein eigener Staat. Deshalb gibt es auch jetzt schon ein eigenes Bayerisches Volk daß daher wie alle anderen Völker ein Selbstbestimmungsrecht hat das auch im GG ganz klar anerkannt wird.

Es gibt sogar auch wenn dies kaum bekannt ist bereits jetzt eine eigene Bayerische Staatsbürgerschaft.

Der Beitritt zum Bund und die Annahme des Grundgesetzes wurden dann in der Bayerischen Verfassung ausdrücklich als Freiwilliger Beitritt eines Staates festgeschrieben.

5 Selbst das Grundgesetz der BRD sieht vor, daß die Bundestreue nur unter bestimmten Voraussetzungen aufrecht erhalten werden muss.
Wenn die Verfassungsprinzipien der BRD in Gefahr sind, dann wird damit eine Sezession sogar zu einem Mittel der Verteidigung der Verfassung.

Nun sind selbst meiner Ansicht nach die originären Verfassungsprinzipien der BRD zur Zeit ganz definitiv in Gefahr.

6 Das Selbstbestimmungsrecht der Völker steht ebenfalls im Grundgesetz.

Wie verhält es sich nun, wenn das Selbstbestimmungsrecht der Völker sich mit dem Bundeszwang widersprechen würde. Gemäß Artikel 25 I haben die Völker ein Selbstbestimmungsrecht. Die Bayern sind ein Volk im Sinne dieses Artikels und haben darüber hinaus einen eigenen Staat.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist nun höher zu bewerten als der Bundeszwang. Wenn die Bayern sich durch einen Volksentscheid zur Sezession entscheiden würden, dann wäre der Bundeszwang damit hinfällig.

7 Rein vom Recht her ist der Bundesvertrag ein Vertrag und rein vom Recht her kann jeder Vertrag gekündigt werden. Also auch der Bundesvertrag.

Der Bayerische Landtag hat zudem dem Grundgesetz explizit nicht zugestimmt sondern nur toleriert, daß sich dessen Geltungsbereich dann auch über Bayern erstreckte.

8 Das GG verpflichtet auch zur Demokratie. Wenn nun eine Sezession in Bayern per Volksentscheid zustande käme und würde dann diese Sezession von der BRD mit Gewalt beendet werden, dann würde dies wiederum direkt dem GG widersprechen, nämlich dem Artikel 20 des GG und auch dem Föderalismusprinzip.



Zusammenfassung: Die BRD würde durch die Unterdrückung einer Sezession mit der Begründung des Bundeszwanges also mehrfach an anderer Stelle gegen das GG verstoßen.

Die Bayerische Verfassung wie auch die Umstände unter denen das GG in Bayern in Kraft traten zeigen ganz klar auf, daß dieser Vertrag von Bayern per Volksentscheid gekündigt werden kann.
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#12
Entsprechend lagert - wie man so sagt - in den Tresoren der Bayerischen Staatskanzlei noch ein Rechtsgutachten von anno dazumal wonach Bayern jederzeit aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes austreten kann.
Für eom neues Königreich!
:wink:
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#13
Vor allem, weil man bei den Bayern eh etwas aufpassen muss. Bergvölker neigen zur Renitenz, egal ob Basken bei den Spaniern, Kurden bei den Türken oder Bayern eben bei uns... :lol:

Schneemann.
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