Terrorschutz für AKW: Betreiber versuchen es mit Nebel
#1
Im Rahmen des angedachten Luftsicherheitsgesetz wurde u.a. auch über die Sicherheit von AKW gegen beabsichtigte Anschläge durch Lfz diskutiert.

Nun hat das Bundesumweltministerium, zum Schutz des AKW Biblis die Genehmigung für dessen Schutz durch eine Nebelanlage erteilt. Hier der Link zum Artikel aus 'Die ZEIT':
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.zeit.de/news/artikel/2007/08/03/2351009.xml">http://www.zeit.de/news/artikel/2007/08/03/2351009.xml</a><!-- m -->

In Zeiten von GPS und anderen Navigationssystemen, deren Genauigkeit von Jahr zu Jahr zunimmt, darf m.E. zu recht über die Wirksamkeit eines solchen Schutzes diskutiert werden.
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#2
da würde ich eher zu "skyshield" raten:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.rheinmetall-defence.com/img/product/oc_f_3a.jpg">http://www.rheinmetall-defence.com/img/ ... c_f_3a.jpg</a><!-- m -->
8)
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#3
@ defend0r
Der Einsatz von 'Skyshield' ist aber ein militärisches Mittel. Damit hätten wir neuerlich die Diskussion, wie sie bereits im Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes geführt wurde, erreicht - und aufgrund des BVG-Urteils damit keine Lösung!
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#4
ging es bei dem BVG-Urteil nicht um das prophylaktische abschießen von flugzeugen?
wenn so ein teil eindeutig auf kolissionskurs mit nem akw ist, sieht die lage doch anders aus, oder?
abgesehen davon is skyshield ja auch gegen raketen gut.
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#5
Außerdem wäre die Skyshield meiner MEinung nach die Flasche Wahl. Damit bekommst du einen A320 oder A330 nicht genug zerstört um einen Schaden am AKW zu verhindern. Für alles weitere ist die Reichweite zu gering.
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#6
@ defend0r
Ich bin kein Jurist. Wenn ich die Diskussion um das Luftsicherheitsgesetz richtig aber verstanden habe, kann es keine Abwägung beim Leben geben - und dies ist das Problem bei einem mit unbeteiligten besetzten Passagierjet. Sollte ein Lfz ausschließlich mit Terroristen besetzt sein, dann kann man das Polizeirecht (hier den sog. finalen Rettungsschuß) anwenden. Bei Unbeteiligten geht das im rechtlichen Sinne nicht.

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@ Marc79
Wenn ich die Konstruktion von Passagierjets richtig sehe, ist das Teil mit der größten Durchschlagskraft sowieso das Triebwerk. Folglich müßte ein solch aktiver Waffeneinsatz die Zerstörung der Triebwerke zum Ziel haben. Der Rest ist einfach nicht in der Lage eine AKW ernsthaft zu beschädigen.

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M.E.n. ist diese Diskussion sowieso eher aus dem 'Grünen Lager' kommend. Wäre ich ein solcher Terrorist, ein 'schönes Chemiewerk' hätte mindestens eine ähnliche Wirkung auf die Bevölkerung. Daher sehe ich dieses Schutzproblem nicht nur auf AKW beschränkt, sondern generell auf geeignete Ziele ausgedehnt.
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#7
BigLinus schrieb:@ defend0r
Ich bin kein Jurist. Wenn ich die Diskussion um das Luftsicherheitsgesetz richtig aber verstanden habe, kann es keine Abwägung beim Leben geben - und dies ist das Problem bei einem mit unbeteiligten besetzten Passagierjet. Sollte ein Lfz ausschließlich mit Terroristen besetzt sein, dann kann man das Polizeirecht (hier den sog. finalen Rettungsschuß) anwenden. Bei Unbeteiligten geht das im rechtlichen Sinne nicht.
Genau so habe ich das auch in Erinnerung.
Sobald Unbeteiligte im Flieger sitzen geht garnichts. Vollkommen wurscht, auf was es die Terroristen abgesehen haben.
Das ist zwar vollkommen idiotisch, aber so haben unsere Verfassungsrichter halt nun mal entschieden. :roll:
Kann man nur hoffen, das es nie zu einer solchen Situation kommen wird.
Denn dann wäre das Geschrei riesig.
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