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Ist es generell möglich einen Untauglichkeits bescheid anzufechten,. wenn der untauglichkeitsgrund in dem ausmaß wie vom heer festgestellt nicht mehr existiert?
kann ich um eine neue untersuchung ansuchen?
mfg, und danke für die hilfe...
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Normalerweise, wenn man es sich bei dem gesundheitlichen Problem nur um eine temporäre Einschränkung handelt, bekommst du sowieso als T-5 nur den Status des zeitlich ausgemusterten und wirst dann nach einer bestimmten Zeit nochmal zur Musterung herangezogen.
Ansonsten gilt erstmal: Bei solch genrellen Fragen sich einfach mal mit einer förmlichen, unverbindlichen Anfrage an die entsprechende Dienststelle zu wenden.