01.03.2024, 18:43
Broensen schrieb:Eigentlich beträfe es doch sogar nur Art.3 (1). Denn Art.3 (2) war ja nur eine Verpflichtungserklärung, die Streitkräfte entsprechend zu reduzieren. Und diese Verpflichtung hat Deutschland übererfüllt. Eine dauerhaft verbindliche Obergrenze geht zumindest aus der Formulierung des 2+4-Vertrags nicht direkt hervor.Aus Artikel 3 Absatz 2 geht genau genommen garnichts hervor.
Der Abschnitt hält lediglich fest, dass [Deutschland] bei Verhandlungen über konventionelle Streikträfte in Euroe eine Erklärung abgegeben hat, wonach man sich verpflichtet die Streitkräfte im Rahmen des KSE Vertrags zu reduzieren.
Der 2+4 Vertrag erneuert diese Verpflichtung nicht, das Vertragswerk weißt lediglich auf eine bestehende Verpflichtung aus dem (mehr oder weniger parallen) KSE-Vertrag hin.
Der Witz ist nun natürlich, dass Russland den KSE-Vertragf bereits 2007 ausgesetzt 2015 gekündigt und 2023 ausgertreten ist. Nach dem Austritt hat die Nato dann erst Ende letzten Jahres erklärt den Vertrag ihrerseits auszusetzen. Entsprechend sind die durch Deutschland im Rahmen des KSE Vertrags abgebenen Erklärungen auch gegenstandlos geworden, es Existieren aktuell keine völkervertragsrechtlichen Obergrenzen für die deutschen Streitkräfte.