23.02.2024, 01:13
Die russische Regierung benennt ihren Krieg zwar als militärische Sonderoperation. Das spielt aber für die völkerrechtliche Einordnung überhaupt keine Rolle. Sie ist per definitionem in einem ganz gewöhnlichen, konventionellen, regulären Krieg mit der Ukraine.
Umgekehrt ist die Ukraine aus eigener Sicht im Krieg mit Russland.
Und wir sind nicht im Krieg mit Russland im Sinne des Völkerrechts, aber wir befinden uns in einem Konflikt mit Russland - zwar unterhalb des militärischen Horizontes, jedoch durchaus auf einem sehr hohen Niveau.
Umgangssprachlich, sachlich und in Bezug auf bestimmte Bereiche sind wir praktisch gesehen im Krieg mit Russland. Aber nicht völkerrechtlich.
Man muss also unterscheiden zwischen der Frage wie Krieg rein rechtlich definiert wird, und was alles unabhängig davon trotzdem Krieg ist.
Selbst die AfD - die gewiss nicht im Verdacht steht allzu russlandkritisch zu sein, hat gleich nach Kriegsbeginn die Handlungen Russlands als völkerrechtswidrigen Angriffskrieg benannt und eingeordnet. Und der angegriffene Staat, der sich gegen einen solchen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg wehrt, also verteidigt, hat im Rahmen dieser Verteidigung auch das Recht außerhalb seines eigenen Staatsgebietes zuzuschlagen.
Die Ukraine verteidigt sich gegen einen Angriffskrieg. Und deshalb hat sie das Recht solche Handlungen gegen den Angreifer vorzunehmen. So einfach ist das.
Umgekehrt ist die Ukraine aus eigener Sicht im Krieg mit Russland.
Und wir sind nicht im Krieg mit Russland im Sinne des Völkerrechts, aber wir befinden uns in einem Konflikt mit Russland - zwar unterhalb des militärischen Horizontes, jedoch durchaus auf einem sehr hohen Niveau.
Umgangssprachlich, sachlich und in Bezug auf bestimmte Bereiche sind wir praktisch gesehen im Krieg mit Russland. Aber nicht völkerrechtlich.
Man muss also unterscheiden zwischen der Frage wie Krieg rein rechtlich definiert wird, und was alles unabhängig davon trotzdem Krieg ist.
Selbst die AfD - die gewiss nicht im Verdacht steht allzu russlandkritisch zu sein, hat gleich nach Kriegsbeginn die Handlungen Russlands als völkerrechtswidrigen Angriffskrieg benannt und eingeordnet. Und der angegriffene Staat, der sich gegen einen solchen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg wehrt, also verteidigt, hat im Rahmen dieser Verteidigung auch das Recht außerhalb seines eigenen Staatsgebietes zuzuschlagen.
Die Ukraine verteidigt sich gegen einen Angriffskrieg. Und deshalb hat sie das Recht solche Handlungen gegen den Angreifer vorzunehmen. So einfach ist das.
Zitat:Artikel 51
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.