06.09.2009, 16:17
"Geschichtsfälschung" ist relativ. Es gibt in Deutschland zum Beispiel den Tatebstand, dass das Leugnen des Holocaust bestraft werden kann - letztendlich auch eine Art "Geschichtsfälschung", die unter Strafe gestellt ist.
Ich möchte das an zwei Beispielen aus Westeuropa als durchaus üblich belegen:
In Österreich wurde Holocaustleugnung schon 1945 durch das Verbotsgesetz 1947 als NS-Wiederbetätigung unter Strafe gestellt (§ 3 h des Verbotsgesetes).
Das vorsätzliche „öffentliche Dulden, Leugnung oder massive Trivialisierung von Genozid-Verbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ wie sie im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (Artikel 6, 7 und 8) festgelegt" wird demnächst in allen EU-Mitgliedstaaten straffähig (EU Richtlinie zur Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit von 2007).
Quelle
Ich möchte das an zwei Beispielen aus Westeuropa als durchaus üblich belegen:
In Österreich wurde Holocaustleugnung schon 1945 durch das Verbotsgesetz 1947 als NS-Wiederbetätigung unter Strafe gestellt (§ 3 h des Verbotsgesetes).
Das vorsätzliche „öffentliche Dulden, Leugnung oder massive Trivialisierung von Genozid-Verbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ wie sie im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (Artikel 6, 7 und 8) festgelegt" wird demnächst in allen EU-Mitgliedstaaten straffähig (EU Richtlinie zur Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit von 2007).
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