15.11.2025, 17:09
(15.11.2025, 11:35)Broensen schrieb: Deutschland wird keinen derart hohen Anteil in der Abnahme bieten können wie die USA bei F-35. Dementsprechend werden die Projektanteile der kleineren Partner mehr ins Gewicht fallen und durch die sich daraus ergebenden stärkeren Mitspracherechte das Projekt verkomplizieren.
Die spätere Produktion hat in einem solchen Modell aber keinen Einfluss auf die Entwicklung und der Verteilung der Projektanteile. Das ist beim NGF auch so, und bei einem nationalen Projekt wäre es schon deshalb nicht anders, weil es keine anderen großen Nationen gibt, mit denen wir (sinnvoll) kooperieren könnten. Die einzige Ausnahme wäre hier Südkorea, mit denen ein gemeinsames Projekt im übrigen in meinen Augen sehr viel Sinn ergeben könnte (aber das von der deutschen Politik als "Partner" enttäuscht ist). Davon abgesehen, wie groß könnte eine finanzielle Beteiligung einer kleineren Nationen an der Entwicklung und damit das Recht auf eine Einflussnahme realistisch sein? 10%? 15%? Das wäre nicht so weit von der Struktur des F-35-Programms entfernt, nur natürlich auf eine Nation kombiniert.
Zitat:Zumal in vielen Fällen bei den kleineren Partnern die heimische Industriebeteiligung gegenüber militärischen Argumenten den Vorzug erhalten dürfte. Daher halte ich es eben für erforderlich, die Mitspracherechte zu minimieren. Daher lediglich Beobachterstatus durch die potentiellen Nutzer (Militärs) aus anderen Streitkräften und dann erst im Nachhinein Wertschöpfungsanteile im Rahmen der Aufträge verteilen. Das kann aber nur funktionieren, wenn es einen Auftraggeber gibt, der auch über die Ausgestaltung der Exporte entscheidet. Und das kann mMn über ein FMS-ähnliches System laufen, bei dem die Bundesregierung alleiniger Auftraggeber gegenüber der Industrie ist und Exporte selbst verhandelt.
Das einzige, was daran "FMS-ähnlich" ist, wäre der Direktverkauf über den Staat, nur ist gerade der gar nicht notwendig, weil die gleiche Einflussnahme inklusive der Vereinbarung von Gegengeschäften auf andere Art und Weise geregelt werden könnte - nämlich genau so, wie das aktuell bei großen Rüstungsverkäufen international gehandhabt wird.
Davon abgesehen scheint sich deine Zielsetzung mit jedem Beitrag zu ändern. Gerade hast du noch geschrieben, durch dein Verfahren sei Deutschland als Projektleiter "absolut genötigt, die Interessen potentieller Abnehmer zu berücksichtigen", nun heißt es, du willst explizit das Mitspracherecht minimieren, weil zu viel das Projekt verkomplizieren würde.
Und über alledem bleibt es bei meinem Hinweis, dass jede Änderung des Verfahrens mit einer konkreten Zielsetzung, egal wie diese nun konkret aussieht, nur dann angestrebt wird, wenn diese Zielsetzung bereits intrinsisch vorhanden ist. Und wenn sie das ist, spielt das Verfahren streng genommen keine Rolle.
