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Das ungarische Parlament legt es auf den Ausschluss der Ungarn aus der EU an.
Es billigt Austritt aus IStGH Zitat: Mit einem Gesetz der Orban-Regierung wird der Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof nun offiziell. Ungarn wirft dem Gericht vor, politisch zu agieren - und stellt sich einmal mehr gegen die einheitliche Haltung der EU.
...
die Mitgliedschaft im IStGH ist - sowei ich mich erinnere - für alle EU-Mitglieder verpflichtend vereinbart. Dafür gibt es auch ein Abkommen der EU mit dem IStGH, dem alle damaligen Mitglieder zugesimmt haben und dem alle neu aufzunehmenden Mitglieder zustimmen müssen. Ungarn kann also nur als "Nichtmitglied der EU" aus diesem Abkommen austreten. es ist als EU-Mitglied an das Abkommen gebunden.
Und das diesbezügliche europäische Recht steht über dem Recht der Nationalstaaten.
Was schon für eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie gilt, muss für so elementare Rechtskontrolle erst recht gelten.
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(20.05.2025, 23:32)Kongo Erich schrieb: Das ungarische Parlament legt es auf den Ausschluss der Ungarn aus der EU an.
Es billigt Austritt aus IStGH die Mitgliedschaft im IStGH ist - sowei ich mich erinnere - für alle EU-Mitglieder verpflichtend vereinbart. Dafür gibt es auch ein Abkommen der EU mit dem IStGH, dem alle damaligen Mitglieder zugesimmt haben und dem alle neu aufzunehmenden Mitglieder zustimmen müssen. Ungarn kann also nur als "Nichtmitglied der EU" aus diesem Abkommen austreten. es ist als EU-Mitglied an das Abkommen gebunden.
Und das diesbezügliche europäische Recht steht über dem Recht der Nationalstaaten.
Was schon für eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie gilt, muss für so elementare Rechtskontrolle erst recht gelten.
Die nationale Gesetzgebung steht über der der EU. Soll die EU doch mal ein Suspendierungsverfahren starten, wird sicher spannend. Zumindest würde dann ein möglicher EU-Austritt wesentlich vereinfacht. Staaten die raus wollen müssten dann nur per Gesetz den IStGH verlassen.
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Wäre Ungarn nicht automatisch über dieses EU Abkommen als EU Mitglied automatisch Mitglied des IStGH? Damit wäre es egal ob Ungarn als Nationalstaat Mitglied ist ?
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(21.05.2025, 21:26)lime schrieb: Die nationale Gesetzgebung steht über der der EU. ... Nein - auch wenn man davon ausgeht, dass die »Hüter« beider Rechtsordnungen, das (nationale, z.B. deutsche) Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sowie der EuGH miteinander ein gleichrangiges »Kooperationsverhältnis« pflegen - es kann immer wieder unterschiedliche Ergebnisse in der Auslegung des jeweiligen Rechts geben.
Einerseits soll der EuGH für die Rechtseinheitlichkeit innerhalb der EU sorgen - andererseits fehlt ihm die Kompetenz, nationales Verfassungsrecht zu prüfen.
Was passiert dann? 2017 hat die Universität Speyer die Problematik anhand der Bankenaufsicht erläutert.
Ergänzend:
Zitat:Nach Auffassung des EuGH haben die Mitgliedstaaten durch Abschluss der Gründungsverträge ihre Souveränitätsrechte dauerhaft beschränkt und einen neuen eigenständigen und autarken Rechtskörper geschaffen. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechtskörpers könne nur dann gesichert werden, wenn dessen Recht in den Mitgliedstaaten einheitlich angewandt wird.
so schon der Rechtsstand in der ZJS 1/2018, der sich inzwischen weitestgehend durchgesetzt hat.Inzwischen besteht in der Literatur, Rechtsprechung und Wissenschaft weitestgehende Einigkeit, dass die EU-Rechtsordnung unantastbar ist.
Wenn nationales Recht etwas erlaubt, das dem EU-Recht entgegen steht, dann gilt die strengere Regelung. Was EU weit verboten ist, kann nicht durch nationales Recht für ein EU-Mitgliedsland alleine erlaubt werden. Wenn also etwa die Todesstrafe oder - um beim Thema zu bleiben - Völkermord in der EU verboten sind, dann gilt das auch für die Ungarn, selbst wenn sie gegenteilige Gesetze erlassen.
Der Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts hat sich im Laufe der Zeit anhand des Fallrechts (Rechtsprechung) des Gerichtshofs der Europäischen Union entwickelt.
Das hat sich insbesondere im "Staatskirchenrecht" deutlich gezeigt. Die vom nationalen Verfassungsgericht den Kirchen zugestandene Sonderregelungen hielten der Kontrolle durch den EuGH nicht stand.
Um etwas klar zu machen:
Mir ist es schei..egal, ob in Ungarn Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Verbrechen der Aggression- also Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung erlaubt oder geduldet werden (und das sind die relevanten Tatbestände, in denen der IStGH als Gericht in letzter Instanz vorgesehen ist).
Wenn die Ungarn diesen europäischen Wertekodex nicht mehr anerkennen wollen, dann steht es ihnen frei - dann aber bitteschön nicht in der EU, sondern nach einem entsprechenden Austritt aus der EU, weil sie unseren gemeinsamen Wertekanon verlassen haben.
Und da bin ich jetzt gespannt, ob Ungarns Orban mit seinem Abnickerparlament genug Eier in der Hose hat, und ein EU-Austrittsverfahren lostritt, weil er ganz offiziell die vorgenannten Tatbestände in Ungarn nicht mehr verfolgt sehen möchte. Solange Ungarn nicht austritt, gelten die Clubregeln aber auch für Ungarn.
Wer im Club ist, muss während der Mitgliedschaft dessen Regeln einhalten. Dass das so getan wird, ist Aufgabe der jeweils für die Regeleinhaltung zuständigen Institutionen - bis hin zum EuGH. Wer die Regeln nicht einhalten will, der muss den Club verlassen. "Rosinen picken" und nur das tun, was man im aktuellen Fall gerade lustig findet, geht nicht. Dafür brauchen wir keine gemeinsamen Regeln.
Der IStGH hat unabhängig von der Person und politischen Freundschaftsverhältnissen entsprechend tätig zu werden. Dort wird ggf. angeklagt, was die nationalen Gerichte (etwa aus politischem Druck) unterlassen und dann in einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren geurteilt, ob diese völkerrechtlich vereinbarten Straftatbestände vorliegen.
Und dass er ein Verfahren gegen Israels Netanjahu wegen Gaza genauso einleitet und diesen nicht anders behandelt als Russlands Putin wegen der Ukraine, das spricht gerade für die politische Unabhängigkeit des IStGH.
(21.05.2025, 22:23)alphall31 schrieb: Wäre Ungarn nicht automatisch über dieses EU Abkommen als EU Mitglied automatisch Mitglied des IStGH? Damit wäre es egal ob Ungarn als Nationalstaat Mitglied ist ? auch wenn Ungarn nicht Mitglied des IStGH wäre - als EU-Mitglied muss es so handeln, als ob es auch dem IStGH angehören würde. Es hat sich mit dem EU-Beitritt zur entsprechenden Anwendung des europäischen Rechts verpflichtet. Und es kann dieser Verpflichtung nur durch einen - und nach einem Austritt entgehen.
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(22.05.2025, 13:11)Kongo Erich schrieb: auch wenn Ungarn nicht Mitglied des IStGH wäre - als EU-Mitglied muss es so handeln, als ob es auch dem IStGH angehören würde. Es hat sich mit dem EU-Beitritt zur entsprechenden Anwendung des europäischen Rechts verpflichtet. Und es kann dieser Verpflichtung nur durch einen - und nach einem Austritt entgehen.
Da irrst Du dich. Wenn sich Ungarn nicht daran hält ist die EU wieder am Zug. Und da wird es ganz schnell schwierig weil Ungarn durchaus Möglichkeiten hat sich zu wehren in dem es die Mechaniken der EU (aus)nutzt. Fico und Orban können sich aktuell ganz gut gegenseitig Deckung geben. Und wenn es wirklich darauf ankommen sollte wird auch Meloni Orban nicht fallen lassen.
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(27.05.2025, 22:44)lime schrieb: ...
Da irrst Du dich. Wenn sich Ungarn nicht daran hält ist die EU wieder am Zug. Und da wird es ganz schnell schwierig weil Ungarn durchaus Möglichkeiten hat sich zu wehren in dem es die Mechaniken der EU (aus)nutzt. Fico und Orban können sich aktuell ganz gut gegenseitig Deckung geben. Du meinst, ein "Vertragsverletzungsverfahren" würde auf Dauer von allen EU-Mitgliedern sistiert, weil sich ein paar Aussenseiter gegenseitig decken?
Ich erinnere an die Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Polen wegen der Unabhängigkeit der polnischen Gerichte. Da war der EuGH eindeutig. Zitat:... Und wenn es wirklich darauf ankommen sollte wird auch Meloni Orban nicht fallen lassen.
Das ist wieder eine Vermutung, bei bei der schnellen Zahl an Regierungswechseln in Italien zwar begründet ist, aber eine relativ geringe "Halbwertszeit" hat.
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(27.05.2025, 22:57)Kongo Erich schrieb: Du meinst, ein "Vertragsverletzungsverfahren" würde auf Dauer von allen EU-Mitgliedern sistiert, weil sich ein paar Aussenseiter gegenseitig decken?
Die Verfahren laufen doch schon ewig und vor nicht all zu langer Zeit hatte Ungarn mal wieder einige Milliarden losgeeist in einem krummen Deal für irgendeine Abstimmung mit Bezug auf Rußland.
Zitat:Ich erinnere an die Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Polen wegen der Unabhängigkeit der polnischen Gerichte. Da war der EuGH eindeutig. Das ist wieder eine Vermutung, bei bei der schnellen Zahl an Regierungswechseln in Italien zwar begründet ist, aber eine relativ geringe "Halbwertszeit" hat.
Und was soll das Verfahren gegen Polen erreicht haben? Außer vielleicht indirekt den Regierungswechsel?
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Wenn Hr. Orban partout meint gehen zu wollen, dann sollten wir ihn ziehen lassen. Aber ich wette zwei Kästen Bier, dass ein "Ungxit" gar nicht sein Plan ist, sondern er will fiskalisch und wirtschaftlich mitnehmen, was möglich ist, ohne sich indessen groß an die Regeln halten zu müssen. Ob das funktioniert, müssen wir abwarten, aktuell zeichnen sich zumindest Gewitterwolken ab.
Schneemann
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(28.05.2025, 12:52)Schneemann schrieb: Wenn Hr. Orban partout meint gehen zu wollen, dann sollten wir ihn ziehen lassen. Aber ich wette zwei Kästen Bier, dass ein "Ungxit" gar nicht sein Plan ist, sondern er will fiskalisch und wirtschaftlich mitnehmen, was möglich ist, ohne sich indessen groß an die Regeln halten zu müssen. Ob das funktioniert, müssen wir abwarten, aktuell zeichnen sich zumindest Gewitterwolken ab.
Schneemann
Von selbst wird Ungarn sicherlich nicht gehen, dazu fließt einfach zu viel Geld. Hinzu kommt die strategische Lage Ungarns, umrandet von EU-Staaten, der Ukraine und Serbien als Wackelkandidat.
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(28.05.2025, 12:52)Schneemann schrieb: Wenn Hr. Orban partout meint gehen zu wollen, dann sollten wir ihn ziehen lassen. ...
Schneemann Orban will nicht ziehen, sondern für seinen Klüngel möglichst viel aus der EU-Kasse absaugen, ohne sich für die Verwendung der Gelder rechtfertigen zu müssen.
Und er verkleistert dieses Primärziel mit nationalem Gedöns und Pathos sowie russischer Anbiederei.
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Orbán erklärt die Ukraine zum „Feind Ungarns“
- gut, wenn er Ungarn unbedingt mit Putins Russland vereinigen will - ich würde ihn nicht halten
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Ich verlagere den Beitrag zum Thema "Europäische Souveränität"
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Das (linksgrün versiffte?) Handelsblatt nimmt Orbans Wirtschaftspolitik aufs Korn:
Zitat: Wachstum
Wie Viktor Orban die ungarische Wirtschaft ruiniert
Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft beklagt die Drangsalierung ausländischer Unternehmen in Ungarn. Die Folgen bekommt die ungarische Wirtschaft nun zu spüren.
Carsten Volkery, Anna Westkämper und Victoria Kowsky
24.02.2026 - 17:05 Uhr
Berlin. Die nationalistische Wirtschaftspolitik von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hat dazu geführt, dass das Land im vergangenen Jahr das schwächste Wirtschaftswachstum in Mittel- und Osteuropa verzeichnete. Zu diesem Schluss kommt der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft in einer neuen Auswertung.
Mit 0,3 Prozent Wachstum ist Ungarn das Schlusslicht in der Region Mittel- und Osteuropa. ...
Das ist inhaltlich in vielen Punkten ein mit der US-Regierung (MAGA) übereinstimmender wirtschaftspoliitischer Ansatz.
Aber es gilt das alte Sprichwort:
Niemand ist unnütz. Er kann immer noch als schlechtes Vorbild dienen.
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Man sollte aber auch berücksichtigen...
a) dass in Ungarn aktuell Wahlen anstehen. Und da wird teils überzogene Kritik angebracht an beiden Seiten. Die eine Seite, gerade auch die moderat konservative Seite, dazu kann man wohl auch das Handelsblatt hinzunehmen, redet Orban natürlich schlecht, den anderen unterstellt eben dieser wiederum innenpolitisch, sie seien von Brüssel oder gar der Ukraine (fern-)gesteuert.
b) dass z. B. bei uns der Fachkräftemangel zunimmt, obgleich wir viele anscheinend "nicht unnütze" Personen bei uns in den letzten Jahren aufgenommen hatten, die wir angeblich benötigen (sic!). Das passt nicht so ganz zusammen und wird auch ungern thematisiert. Insofern ist zu hinterfragen, ob die rigide Abschottungspolitik, die Ungarn bekanntlich betreibt, zum vergleichsweise geringen Wirtschaftswachstum dort beigetragen hat?
Schneemann
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(25.02.2026, 06:46)Schneemann schrieb: Man sollte aber auch berücksichtigen...
a) ...
b) dass z. B. bei uns der Fachkräftemangel zunimmt, obgleich wir viele anscheinend "nicht unnütze" Personen bei uns in den letzten Jahren aufgenommen hatten, die wir angeblich benötigen (sic!)....
Schneemann ich möchte kein neues Faß aufmachen, aber
= seit Jahren begleite ich meinen pflegebdedürftigen Cousin, und ohne ausländische Pflegekräfte wäre das alles nicht möglich; ambulante Pflege, 24-h Agenturkräfte, stationäre Pflege, persönliche Assistenz - das sind alles (zu meinem Leidwesen, weil es nicht zur Verständigung beiträgt) ausländische Kräfte, die hier natürlich auch Sozialabgaben und Steuern zahlen.
= 2024 hatten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 64.000 Mediziner keinen deutschen Pass. Das entspricht etwa 13 Prozent. Zehn Jahre zuvor waren es noch 30.000 oder sieben Prozent ( aktuelle Meldung der Tagesschau vom 24.02.2026).
= Fachkräftelücke kostet Deutschland Milliarden
Zitat:Die deutsche Wirtschaft leidet unter dem Fachkräftemangel – und das kostet sie viele Milliarden Euro im Jahr. Da die Fachkräftelücke in den kommenden Jahren noch größer werden wird, steigen auch die Einbußen.
( Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft am 02.07.2024)
= In Deutschland stieg die Zahl der ausländischen Beschäftigten zuletzt auf über 5,3 Millionen (15,3 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) bis Anfang 2024. Sie sind essenziell für den Arbeitsmarkt, insbesondere in Engpassberufen. Die Erwerbsmigration, insbesondere aus Drittstaaten (oft via Blauer Karte EU), verzeichnete 2023 einen starken Zuwachs um über 75 % gegenüber 2021.
(KI)
Das Bundesministerium des Inneren (BMI), die Bundesagentur für Arbeit und das BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liefern laufend aktualisierte Zahlen zur Entwicklung der Fachkräfteeinwanderung.
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