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Ergänzend zu alphall31s Aussage:
https://www.reuters.com/world/middle-eas...026-03-27/
Zitat:The United States can only determine with certainty that it has destroyed about a third of Iran's vast missile arsenal as the U.S. and Israeli war on the country nears its one-month mark, according to five people familiar with the U.S. intelligence.
The status of around another third is less clear but bombings likely damaged, destroyed or buried those missiles in underground tunnels and bunkers, four of the sources said.
The assessment, which has not been previously reported, shows that while most of Iran's missiles are either destroyed or inaccessible, Tehran still has a significant missile inventory and may be able to recover some buried or damaged missiles once fighting stops.
Asked for comment, a Pentagon official said Iranian missile and drone attacks were down by about 90% since the start of the war. The U.S. military's Central Command "has also damaged or destroyed over 66% of Iranian missile, drone, and naval production facilities and shipyards," the official added.
The U.S. military has published imagery showing attacks on the factories that produce Iran's weaponry and has stressed that it is not just pursuing missile and drone stockpiles, but the industry that makes them.
Israeli military officials say Iran had 2,500 ballistic missiles capable of reaching Israel before the war. Over 335 missile launchers have been "neutralized", representing 70% of Iran's launch capacity, a senior Israeli military official said.
Das letzte ist noch einer der wesentichsten Punkte: Raketen sind das eine, die Werfer bzw. Abschussanlagen das andere. Und dann ist Rakete nicht gleich Rakete. Primär relevant sind die Raketen großer Reichweite. Dass der Iran noch jede Menge Kurzstreckenraketen hat ist völlig klar und steht außer Frage.
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(30.03.2026, 20:39)Quintus Fabius schrieb: Dass dies nicht geschieht zeigt allein schon auf, wie sehr dieses ganze Rechtsgefasel nicht ist als eine Farce und ohne jeden Belang. Offen gesagt, es zeigt vor allem, dass Du falsch informiert bist.  (30.03.2026, 20:39)Quintus Fabius schrieb: Der ganze Krieg ist Völkerrechtswidrig und nach dem hierzulande doch angeblich geltenden Völkerstrafgesetzbuch und geltendem Recht dieser Bundesrepublik und dem Prinzip des Weltrechts müsste diese Bundesrepublik ohnehin handeln, US Soldaten hierzulande verhaften, die US Stützpunkte schließen, Trump anklagen usw. usf. Zunächst: Die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes, dass die USA und Israel gegen Völkerrecht verstoßen, ist eine Informationsarbeit für die Abgeordneten, kein Rechtsgutachten. Die Bundesregierung darf durchaus anderer Auffassung sein, sofern sie es begründen kann.
Jedenfalls, konkrete Pflichten aus einem tatsächlichen Völkerrechtsverstoß der USA ergeben sich für Deutschland nur sehr begrenzt, vgl. das BVerfg-Urteil vom 15.07.25 (2 BvR 508/21).
Muss Deutschland den US-Präsidenten strafrechtlich verfolgen?
—Nein. Einer der wichtigsten Grundsätze des Völkerrechts lautet par in parem non habet imperium, Gleiche haben über Gleiche keine Macht. Alle Staaten haben rechtlich den gleichen Rang, deswegen kann ein nationales Gericht niemals aus eigener Machtvollkommenheit die Zuständigkeit beanspruchen, über ausländische Staaten bzw. deren Regierungen zu urteilen.
Begeht die Regierung eines Staates einen Völkerrechtsverstoß, hat seine eigene Justiz die primäre Zuständigkeit dagegen vorzugehen. Nur wenn es sich um einen schweren Verstoß handelt (Art. 5 ff. IStGH-Statut) und der betreffende Staat unwillig oder unfähig ist, den Verstoß zu ahnden, hat ein internationales Gericht subsidiäre Zuständigkeit (Art. 17 (I) IStGH-Statut).
Erst hier kommt das Weltrechtsprinzip zum Tragen: Ein Drittstaat kann tätig werden, sofern eine nationale oder internationale Strafverfolgung nicht zustande kommt. Es geht nur darum, den Täter nicht davonkommen zu lassen, nachdem alle anderen Versuche gescheitert sind.
Die Notwendigkeit dieses Komplementaritätsprinzips ist verständlich: Hättest Du Recht, müssten sich jetzt 195 Staaten um die Zuständigkeit streiten, wer Trump und Netanjahu aburteilen darf. Außerdem gäbe es ein erhebliches Missbrauchspotential im Völkerrecht: Anstatt ihre Konflikte gütlich beizulegen, würden Regierungen versuchen, sich gegenseitig zu verknacken.
Und muss Deutschland US-Soldaten strafrechtlich verfolgen?
—Nein. Das Kombattantenprivileg gilt als ius in bello auch in Angriffskriegen weiter, Soldaten machen sich nicht schon dadurch strafbar, dass sie militärische Gewalt anwenden. Hat eine Regierung das Verbrechen der Aggression verwirklicht, ergibt sich daraus nur eine persönliche Strafbarkeit der Entscheidungsträger, sowie eine Schadensersatzpflicht ihres Staates. Tötet bspw. ein russischer Soldat in der Ukraine in HLKO-konformer Weise einen ukrainischen Soldaten, ist er kein Mörder und kann nicht belangt werden.
Das Gleiche gilt natürlich für US-Truppen. Völkerstrafrechtlich relevant sind nur per se rechtswidrige Kriegshandlungen (z.B. Gefangenentötung). Aber auch beim Vorliegen solcher Straftaten hätte Deutschland keine primäre Zuständigkeit zur Strafverfolgung, aus den bereits genannten Gründen.
Last but not least: Muss Deutschland US-Stützpunkte schließen?
—Das ist noch am ehesten diskussionswürdig. Aus dem o.g. "Ramstein-Urteil" ergibt sich aber, dass Deutschland nur eine Pflicht zum Einschreiten hätte, wenn die USA systematische Menschenrechtsverletzungen begehen würden. Im Übrigen hat Deutschland natürlich die Pflicht, eine direkte Waffenwirkung von seinem Staatsgebiet aus zu verhindern. Die bloße Infrastrukturnutzung (etwa Funkverbindungen, Überflüge etc.) fällt nocht nicht darunter, Karlsruhe hat das verschiedentlich ausgeführt.
Die Antwort lautet dennoch: nein. Die Bundesregierung muss einen bestimmten Rechtszustand herstellen, die Wahl des Mittels obliegt ihr allein (Gewaltenteilung). Würden die USA bspw. von Ramstein aus mit dort aufmunitionierten Flugzeugen Angriffe fliegen, müsste die Regierung nicht gleich den Fliegerhorst schließen lassen, sie könnte es ja auch erst mit einer Beschwerde versuchen. Wirkt die Beschwerde, ist die Angelegenheit erledigt.
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Quintus & Muck
Danke für die ausführlichen Infos zu den bisherigen Schäden im Iran.
Ich stimme Quintus zu, dass wir uns die völkerrechtlichen Debatten sparen können, vor allem die VN zeigt, dass sie ihre zugedachten Aufgaben nicht erfüllt und überflüssig ist.
Was unsere Position betrifft, bin ich bei Muck, rechtlich aber auch in Bezug auf unsere Interessen. Die USA und Israel sind unsere Verbündeten, der Iran nicht.
Ich würde sogar soweit gehen, zu prüfen, ob es in unserem Interesse und Möglichkeiten ist, eine europäische Flotte als Escort für Tanker stellen.
Zu möglichen Bodeneinsätzen noch ein Gedanke. Wird die Macht von Regimen durch Luftangriffe zerstört, brauchen oder wollen sie jemanden haben, dem sie sich ergeben können und der sie dann vor der eigenen Bevölkerung schützt. Das geht nur mit Bodentruppen. Nur bei Ein-Personen-Diktaturen kann es sein, dass alles zusammenbricht, wenn der Führer nach Luftangriffen flieht oder stirbt. Das ist mE im Iran nicht der Fall.
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Nö, das Völkerrecht ist trotzdem nicht für die Tonne. Jeder Staat der keine Supermacht ist oder sein möchte muss das eigentlich so sehen. Im Iran wird sich niemand ergeben, das ist Phantasie, und das Vok hat man noch immer fest im Griff durch die breiten und tiefen Strukturen, Bomben hin oder her.
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@Frank353
Die rechtliche Bewertung ist für uns insofern interessant, als an uns die Forderung herangetragen worden war, an diesem Krieg teilzunehmen. Natürlich schert sich Trump nicht um das Völkerrecht; wenn er uns jedoch weiter als undankbar und schlechte Verbündete beschimpfen will, riskiert er jetzt, sich zum Affen zu machen. Merz könnte sich hinstellen und (sinngemäß) verkünden, dass Deutschland nicht mitmacht, weil er, Merz, sonst mit einem Bein im Gefängnis steht.
Was erwidert man darauf? Nichts. Selbst diese komplett amateurhafte und die Diplomatie verachtende Regierung würde eher weiterziehen und den nächsten Vasallen mit ihrem faulen Ei beglücken wollen, als sich auf eine solche Diskussion einzulassen.
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Muck
Ich denke eher realpolitisch. Aus meiner Sicht ist es aktuell in unserem Interesse sich zurückzuhalten, genau wie es die Regierung aktuell macht. Das Ende der islamischen Republik und die Sicherung der internationalen Handelswege und Zugang zu Öl- und Gas sind auch in unserem Interesse. Vielleicht müssen wir hier kurzfristig mehr tun. Ansonsten werden wir andere dafür bezahlen müssen, dass sie es für uns tun.
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muck:
Zitat:Zunächst: Die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes, dass die USA und Israel gegen Völkerrecht verstoßen, ist eine Informationsarbeit für die Abgeordneten, kein Rechtsgutachten. Die Bundesregierung darf durchaus anderer Auffassung sein, sofern sie es begründen kann.
usw. usw.
Genau dieses elegante allzu typische Juristendenken meine ich mit meinen Ausführungen. Mit welchem Recht durch Sophistereien und Rechtsverdrehung nach belieben umdefiniert werden kann, wie es einem passt. Womit das Recht beliebig ist, Kriege keine Kriege mehr sind, und man endlos lange um irgendwelche spitzfindigen Definitionen herumstreiten kann, ohne des Gesetzessinn und -zweck zu beachten. Da ist der völkerrechtswidrige Krieg dann halt eine humanitäre Intervention (Kosovo) oder was für Wortklaubereien man sich noch einfallen lässt.
Schlussendlich belegt das alles meiner Ansicht nach meine Position. Das Recht nichts ist als ein beliebiges Instrument welches lediglich benutzt wird. Zur Manipulation und Beherrschung der eigenen Bevölkerung wie auch sonst weltweit zum Eigennutz.
Aber warum auch nicht, greifen wir es mal auf:
Ich schrieb nicht vom Völkerrecht im allgemeinen, sondern vom Völkerstrafgesetzbuch im speziellen. Anwendungsbereich und Zuständigkeit:
Zitat:Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.
Der Krieg wird auch über Stützpunkte in Deutschland geführt. Diese dienen in Mittäterschaft der Kriegshandlung.
Zitat:§ 4 Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter
(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zu hindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft. .......
(2) Einem militärischen Befehlshaber steht eine Person gleich, die in einer Truppe tatsächliche Befehls- oder Führungsgewalt und Kontrolle ausübt. Einem zivilen Vorgesetzten steht eine Person gleich, die in einer zivilen Organisation oder einem Unternehmen tatsächliche Führungsgewalt und Kontrolle ausübt.
§ 8 Kriegsverbrechen gegen Personen
Erfüllt.
§ 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte
Erfüllt.
§ 10 Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme
Etwaig erfüllt (es wurden genug Krankenhäuser bombardiert)
§ 11 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung
Erfüllt usw.
Bei normalen Strafverfahren wird seitens der Staatsanwaltschaften schon bei deutlich weniger Beweisen für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Und hier geschieht das nicht, obwohl offenkundig ist, dass die US Behörden niemals eine Klage gegen die Verantwortlichen herbei führen werden.
Aber die "Lösung" ist ja denkbar einfach: man bildet erstmal einen Arbeitskreis geltungssüchtiger narzistischer Juristen und lässt diesen jahrelang sinnlos vor sich hindiskutieren und tut einfach so, als wäre die Sache nicht klar. Und muss demzufolge auch keine Entscheidung treffen, die realpolitisch Folgen hätte und folglicherweise ordnet man den ach so heiligen "Rechtsstaat" der Realpolitik unter und benutzt das Recht und die Juristerei um zum Schein die Realpolitik damit zu pseudolegalisieren. Und damit ist der ganze sogenannte Rechtsstaat nichts anderes als eine Farce die nur dazu dient die Illusion von Recht zu verkaufen. Damit die Mehrheit Ruhe gibt und sich brav unterwirft.
Zitat:Die Bundesregierung muss einen bestimmten Rechtszustand herstellen, die Wahl des Mittels obliegt ihr allein (Gewaltenteilung).
Gewaltenteilung bei weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften ist immer noch der größte Witz in Bezug auf den vorgeblichen Rechtsstaat in dieser Bundesrepublik.
Aber ich bin mir sicher, du wirst als Juristisch geschulte Person sicher ganz viele Wörter sehr geschickt so aneinander reihen können, dass damit praktisch alles nach belieben definiert werden kann und nicht so ist wie ich es schreibe. Und umgekehrt könntest du mit ein wenig Mühe sicher alles auch genau so definieren, dass ich Recht hätte und man entsprechende strafrechtliche Ermittlungen aufnehmen müsste. Ganz so wie es notwendig ist, für die Realpolitik des ach so edlen Wertewestens.
Und das ist in Wahrheit worauf ich hinaus will: dass das ganze Rechtsgetue eben nur dies ist: ein Getue. Es dient lediglich einer bestimmten Funktion (abgesehen davon dass es die Juristerei bereichert). Es hat über seinen Funktionalismus hinaus aber keinerlei Wert und Bedeutung und insbesondere keinerlei Gerechtigkeit oder Recht als tatsächliches Ziel.
Das alles ist übrigens keine Kritik von mir! Es ist völlig klar dass jeder westliche Staat so handeln muss und immer so handeln wird, maximal verlogen, maximal heuchlerisch und maximal die Juristerei für sich nutzend. Man kann gar nicht anders, entspricht diese Denkweise doch so weitgehend der aktuell vorherrschenden Sozialkultur des Wertewestens.
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Einfach so aus Spaß noch einer dieser juristischen Winkelzüge dieser Winkeladvokaten - diesmal aus Israel:
Der Krieg ist völkerrechtsgemäß weil: jedes Handeln der Hamas dem Iran zugerechnet werden muss. Gemäß der Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) 1999 habe die Berufungskammer im Fall des Politikers Duško Tadić das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Armee der Republik Serbien in Bosnien-Herzegowina bewertet – und festgestellt: „Wenn ein fremder Staat über solche nicht staatlichen bewaffneten Gruppen eine sogenannte Gesamtkontrolle ("Overall Control") ausübt, dann wird deren Verhalten dem kontrollierenden Staat zugerechnet. Dann ist der bewaffnete Konflikt ein internationaler bewaffneter Konflikt zwischen dem betroffenen Staat einerseits, und dem kontrollierenden Staat andererseits.“ Diese Entscheidung werde von der Völkerrechtswissenschaft überwiegend anerkannt.
Da Israel von der Hamas angegriffen wurde, wurde Israel vom Iran angegriffen und befindet sich daher in einem durchgehenden gerechtfertigten Verteidigungskrieg gegen den Iran.
Beweise dafür dass die Hamas vollständig vom Iran kontrolliert wird, braucht man nicht. Es genügt der juristische Winkelzug.
Und so könnte man immer weiter machen. Auch umgekehrt. Denn die Lawfare der Gegenseite tut ja auch nichts anderes.
Lange Rede kurzer Sinn: das Völkerrecht ist ein bloßes Mittel zum Zweck der Lawfare und der Pseudolegitimierung der eigenen Handlungen gegenüber der eigenen Bevölkerung, es ist damit lediglich ein besonders verlogenes und besonders heuchlerisches Herrschaftsinstrument. Wie alle Juristerei.
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@Ottone
Zitat:Nö, das Völkerrecht ist trotzdem nicht für die Tonne.
Genau genommen gebe ich dir sogar recht, man darf und sollte es nicht grundlegend in Frage stellen, obgleich ich ja immer gerade derjenige war, der scharfe Kritik am Missbrauch des Völkerrechtes durch Staaten geübt hatte, die das Wort "Völkerrecht" nicht mal buchstabieren können, aber ansonsten blindwütig darauf herumreiten.
Insofern: Es geht nicht darum, es in die Tonne zu klopfen, sondern es geht darum, es neu zu definieren. Und zwar dahingehend, dass es wieder seinen Sinn und Zweck erfüllt. Da diese Neudefinition mit den bekannten outposts of tyranny aber nicht machbar sein wird, muss man erst diese outposts beseitigen, notfalls unter Ignorierung des Völkerrechtes, um dann die Neuimplementierung desselbigen umsetzen zu können.
Quasi muss man also das Völkerrecht brechen, um es zu retten.
Schneemann
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Die Operationen gegen den Iran ab dem 28.02.26 sind nicht völkerrechtswidrig, da spätestens seit dem Iranischen Angriff mit ballistischen Raketen auf Israel vom 13. April 2024 ein offener internationaler bewaffneter Konflikt, mithin ein Kriegszustand zwischen Israel und den Iran exisitert.
Die vorgesetzten Angriffe beider Seiten über die Monate sind dann jeweils kein völkerrechtlich neu zu bewertendes Event, sondern die Fortsetzung des bestehenden Konflikts.
(zurück in den Urlaub)
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Zitat:Nein. Einer der wichtigsten Grundsätze des Völkerrechts lautet par in parem non habet imperium, Gleiche haben über Gleiche keine Macht. Alle Staaten haben rechtlich den gleichen Rang, deswegen kann ein nationales Gericht niemals aus eigener Machtvollkommenheit die Zuständigkeit beanspruchen, über ausländische Staaten bzw. deren Regierungen zu urteilen.
Da kommen mir doch gleich wieder die Prozesse nach der Wiedervereinigung in den Sinn die hierzulande geführt wurden.
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Zitat:da spätestens seit dem Iranischen Angriff mit ballistischen Raketen auf Israel vom 13. April 2024 ein offener internationaler bewaffneter Konflikt, mithin ein Kriegszustand zwischen Israel und den Iran exisitert.
Wobei dieser Angriff ein Vergeltungsschlag dafür war, dass Israel vorher das iranische Konsulat bombardiert hat. Zuzüglich hunderter Angriffe auf iranische Einheiten in Syrien davor. Der Angriff auf das Konsulat war ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen und dass man das selbst in Israel so sieht, sieht man schlicht und einfach daran, dass sich Israel nie zu dem Angriff bekannt hat.
Und Israel begründet diese Angriffe nun mit mit der direkten Unterstützung der Hisbollah durch iranische Einheiten über Syrien.
usw.
Deshalb ja die rechtliche Konstruktion welche ich ausdrücklich dargelegt habe, dass gemäß dem Urteil von 1999 der Iran als direkt verantwortliche handelnde Partei zu werten sei, weil er die Kontrolle (Operational Controll) über seine Proxies, spezifisch über Hisbollah und Hamas habe. Nur das dies so nicht stimmt in dem Ausmaß, wie dies dem Urteil von 1999 entsprechen würde.
Aber wie geschrieben: es ist vollkommen egal. Israel und Israel allein. Und das Recht wird entsprechend den notwendigen als bloßes Funktionsmittel angepasst. Nach belieben.
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Bei der Frage, wer völkerrechtswidrig nun wen zuerst angegriffen hat, verhält es sich bei Israel und dem Iran doch wohl eher wie bei der Henne und dem Ei.
Mehr Sinn würde wohl die Frage nach der Rolle der USA ergeben.
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