(Kalter Krieg) Bundesrepublik Vs. Ddr
#46
Zitat:DrTemp postete
Zitat:pseunym postete
Wieso?
Da mach ich es mir jetzt mal einfach:

§ 80
Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Nun gucken wir mal, was in Art 26 steht:
Artikel 26
[Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Selbst wenn die DDR kein eigener Staat ist- ein Angriff auf "sowjetisch besetztes Gebiet" wäre definitiv geeignet und in der Absicht vorgenommen" worden, um "das friedliche Zusammeleben zwischen den Völkern zu stören".
Naja, eine ANgriffskrieg ist völkerechtlich definiert, als ein Krieg, in dem ein Land ein anderes auf dessem Territorium angreift.
Das andere, das friedliche Zusammenleben, stimmt. Zudem wäre ein solcher Angriff (wie ich schon geschrieben hatte) gegen das Besatzungsstatut gewesen.
Aber so interessant diese Diskussion auch ist, ich glaube, sie ist in diesem therad
:ot:, wenn wir sie also weiterführen wollen, sollte wir einen neuen dazu aufmachen.
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