08.04.2024, 10:32
(08.04.2024, 06:32)26er schrieb: Ich vermute mal, dass die jetzt in den Karrierecentern liegen.Prinzipiell ja, dort kann auch Einsicht genommen werden
Aufbewahrungsfrist hängt vom Status ab. Bei Ungedienten wird bei Erreichen des Wehrpflichtendes (45 Jahre) die Personalakte ausgesondert, bei früheren SaZ und Wehrdienstleistenden im Alter von 65 Jahren, bei BS im Alter von 70 Jahren, bei Verstorbenen oder Dienstunfähigen 5 Jahre ab Feststellung.
Die Gesundheitsakten haben teils andere Aufbewahrungsorte und andere Fristen. Bei GWDL/FWDL/SAZ/BS wird diese bis zum Alter von 90 Jahren aufbewahrt.
Aussonderung heißt hier Vernichtung oder Archivierung (im BA-MA).