(Allgemein) Deutscher Verteidigungshaushalt
(16.02.2024, 20:06)Broensen schrieb: Doch. Genauso wie der 200%-Zuschlag für den Erhalt deutscher Werftarbeitsplätze.
Es sind Ausgaben, die aus dem Haushalt für Verteidigungszwecke aufgewendet werden. Es geht dabei nicht darum, ob real dadurch ein Mehrwert für die Verteidigung besteht. Wobei selbst der durch Zinszahlungen für Beschaffungen zu rechtfertigen wäre, einfach weil man die Rüstungsgüter ohne Kreditkauf gar nicht oder erst später erhalten hätte.

Da gibt es mehrereGründe dagegen:
  1. Wenn ich den Verteidigungsetat 20 Jahre lang aus Schulden finanziere muss ich so viele Zinsen zahlen das alleine diese reichen das 2%-Ziel zu erreichen.
  2. Eine Regierung nimmt Schulden auf um den Haushalt zu finanzieren und nicht einzelne Posten. Statt des Sondervermögens für die Bundeswehr hätten man auch ein Sondervermögen für den Sozialstaat aufnehmen können.
  3. Wird bei den anderen Haushaltsposten auch die Zinsen mit eingerechnet? Zum Beispiel bei den Abgaben an die EU. Können wir die auch um unsere Zinsen kürzen? Oder beim Bürgergeld, Fortbildungskosten, usw.?
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