(Allgemein) Deutscher Verteidigungshaushalt
Ich denke es bedeutet ganz schlicht das der Bund und keine andere Ebene (Länder, Kommunen) Streitkräfte zum Zwecke der Verteidigung aufstellt.

Im GG steht viel darüber wie das föderale Staatswesen zu organisieren ist. Wer ist für was zuständig, wer kontrolliert wen usw. Ich vermute der von dir zitierte Artikel gehört dazu. Dabei wird es möglichst ungenau gehalten um den Abgeordneten, Regierung usw einen möglichst großen Handlungsrahmen zu geben. Man wusste ja nicht was "Verteidigung" in 50, 100, 200 Jahren in der Zukunft konkret bedeuten soll. Das sollen die Leute ihrer Zeit dann selbst, im vorgegebenen Rahmen also auf Bundesebene, selbst entscheiden.
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