Forderungskatalog STAN - Waffe Infanterie
#26
Quintus Fabius schrieb:WideMasta:

Bisher hat HK meiner Kenntnis nach noch keine exakten Daten zum HK416A6 veröffentlicht. Das von dir ebenfalls bereits genannte G38 bzw das H416A5 sind nund gerade eben keine Sturmgewehre / IAR sondern "nur" Maschinenkarabiner. Dafür sind sie ja auch leichter, führiger und kürzer.

Über das HK416Bw bzw das M27 wissen wird daher vergleichsweise genau Bescheid und wir wissen, dass das HK416Bw das G36 im Vergleichsschießen deklassiert hat. Das sehen die einen als einen Beleg dafür dass das G36 schlecht wäre. Ich aber sehe es als Beleg dafür wie immens gut das HK416Bw ist!

Warum also warten und worauf, wenn man hier und heute eine Waffe bestellen kann welche das G36 um Längen geschlagen hat ?!

Siehe zum HK416A6 Stn.4 S.8

Zitat:Heckler & Koch hat darüber hinaus mit dem HK416A6 auch eine neue Version der Gewehrplattform HK416 im Angebot, welches speziell für Nutzergruppen konzipiert wurde, die ein leichtes Maschinengewehr mit Magazinzuführung gegenüber einem solchen mit Gurtzuführung vorziehen, sofern die einsatztaktische Priorität auf der Austauschbarkeit von Magazinen zwischen den Standard-Sturmgewehr-Schützen und den leichten Maschinengewehrschützen liegt. Heckler & Koch wird die beiden kampfwertgesteigerten Versionen des G36, sowie das HK416A6 allerdings nur von der Bundeswehr unabhängigen Untersuchungsinstituten zur Verfügung stellen, welche auf Basis der dann durch den Bund rechtsverbindlich und abschließend zu definierenden „neuen“ einsatztaktischen Forderungen prüfen werden.

Edit:
Hoffe das dir das als Erläuterung hilft? Mit anderen Worten. Ich vermute das HK aus dem HK416Bw das HK416A6 aus eigenen Mitteln fertiggestellt hat und fest ins Angebot aufnehmen wird. Das HK416Bw war ebenfalls noch nicht fertig entwickelt. Es war nur eine modifizierte Version! Das ist ja auch der Grund warum HK der BW nach dem ganzen hin und her in der Stellungnahme folgendes schrieb.

Zitat:Heckler & Koch wird die beiden kampfwertgesteigerten Versionen des G36, sowie das HK416A6 allerdings nur von der Bundeswehr unabhängigen Untersuchungsinstituten zur Verfügung stellen, welche auf Basis der dann durch den Bund rechtsverbindlich und abschließend zu definierenden „neuen“ einsatztaktischen Forderungen prüfen werden.

Nach dem G36 Debakel der BW werden die sich als Firma beim komplizierten Kunden BW nicht mehr auf halbe Sachen und Definitionsgeplänkel einlassen, welche dann im Nachhinein ihre Produkte in den Dreck ziehen. Und nur weil die BW es bereits vor Jahren versäumt hat hier eine Nachbesserung einzufordern. Nachvollziehen kann ich das sehr gut! Wenn die neuen Produkte durch ein unabhängiges Unternehmen geprüft werden und die Waffe danach als gut empfunden wird (also den neuesn Forderungskatalog erfüllt), die Bw rechtsverbindlich diese Waffe per Vertrag beschafft. Diese Regelung finde ich sehr gut.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: