09.03.2014, 13:23
Onto schrieb:freiwillig oder aus einer Vereinbarung verpflichtet?Erich schrieb:Allerdings hat Schneemann recht:
dieses Theater könnte den Russen auf die Füße fallen. Denn noch gehört die Ukraine auch nach russischer Lesart zur Ukraine. Und die Ukrainische Regierung könnte "zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung" neutrale (z.B. schwedische?) oder sogar westliche Sicherheitskräfte (wie wär es mit türkischen Einheiten?) ins Land holen, gezielt fremde Truppen, um dann Zug um Zug sogar die eigenen Streitkräfte zurückziehen zu können.
Dann wäre nämlich die Ukraine selbst offiziell ebenfalls nicht in einen Konflikt verwickelt, sondern sie hätte einerseits sogar alles getan, um die Spannungen zwischen ukrainisch / krimtatarischer Bevölkerungsminderheit und russischer Bevölkerungsmehrheit zu entschärfen und andererseits die Sicherheit der gesamten Zivilbevölkerung durch neutrale Ordnungsmächte zu gewährleisten.
Dem könnten die Russen wohl nicht entgegen treten.
Guter Punkt.
Fraglich bleibt aber, ob neutrale oder westliche Regierungen diese Vorhaben überhaupt unterstützen würden.
Kann mir kaum vorstellen, dass ein Land seine Armee freiwillig in die Ukraine schickt, da es im Falle des Falles mit einem enormen Risiko verbunden ist wenn es zu Reibereien kommt. ....
Im Jahr 1994 beschloss die Regierung in Kiew, die von der Sowjetunion übernommenen atomaren Waffen an Russland zu übergeben. Dann trat das Land dem Atomwaffensperrvertrag bei. Im Gegenzug versprachen die USA, Großbritannien und Russland, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Ukraine sowie ihre politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu garantieren.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.juraforum.de/recht-gesetz/krim-krise-russland-und-das-voelkerrecht-471764">http://www.juraforum.de/recht-gesetz/kr ... cht-471764</a><!-- m -->
Zitat:Das Budapester Memorandum von 1994damit ist nicht nur Russland in der Pflicht, nicht die Krim zu annektieren - sondern auch die USA und Großbritannien sind gleichermaßen in der Pflicht, eine Abspaltung gegen den Willen der ukrainischen Regierung zu verhindern.
Das von Merkel erwähnte Budapester Memorandum wurde 1994 im Rahmen einer „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ in Budapest u.a. von Russland unterzeichnet. Russland verpflichtete sich gegenüber der Ukraine explizit als Gegenleistung für einen Verzicht auf Nuklearwaffen die Souveränität und die bestehenden Grenzen des Landes, die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit und im Falle eines nuklearen Angriffs unmittelbar Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates zu veranlassen.
Der Hintergrund war die Auflösung der UdSSR, durch welche verschiedene Staaten, u.a. die Ukraine, zu Nuklearwaffen gekommen sind.
Im weiteren haben auch die zentralasiatischen ehemaligen Mitgliedsstaaten der untergegangenen Sowjetunion möglicherweise Interesse, eine Abspaltung zu Gunsten von Russland zu verhindern.