Beziehungen Türkei - Israel
#32
Ich schreibe jetzt zum letzten Mal was dazu:

Entscheidend ist, das die Durchsetzung einer Seeblockade nicht zwingend auf Hoheitsgewässer oder die 12-Meilen-Zone eines Landes beschränkt sein muss. Übrigens hat das selbst die UN kürzlich so dargelegt. Das einzige, was Israel vorgeworfen wurde, war, dass es exzessiv Gewalt angewendet habe. Und da wiederum gehen die Meinungen auseinander (über die Gewalt, wenn man auch die Gewaltbereitschaft der Flottillenhelfer gesehen hat), aber nicht über den Rechtsaspekt.

Der Rechtsaspekt wiederum, der nachwievor für divergierende Meinungen sorgt, ist jener, inwieweit eine Blockade eine Kollektivbestrafung einer Bevölkerung vornimmt und inwieweit dies im Falle Gazas zutreffe oder nicht. Aber bezüglich des Vorgehens auf See ist dies nicht relevant.

Schneemann.
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