Iran
#91
Zitat:Auch in deutschland gibt es voraussetzungen dafür sich als kandidat aufstellen zu lassen, sollen wir hier jetzt die verfassung auseinandernehmen oder wie?
Ist jetzt zwar :ot: aber:

Grundgesetz
Zitat:Artikel 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
Bundeswahlgesetz
Zitat:§ 15 Wählbarkeit
(1) Wählbar ist, wer am Wahltage

seit mindestens einem Jahr Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
(2) Nicht wählbar ist,

wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
wer, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und diese Rechtsstellung durch Ausschlagung der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65) erlangt hat.


§ 13 Ausschluß vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,
wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
(weggefallen)
Sprich um nicht wählbar zu sein muss man entweder eine Straftat (und da reicht nicht das man ein Auto geknackt hat oder so) begangen haben oder aufgrund seinens geistigen Zustands nicht wählbar sein.
Ansonsten sind die Bedingungen nicht so schwer zu erfüllen.

Zitat:Auch in deutschland darf eben nicht jeder hanswurst kandidieren.
Also solange der Hanswurst sich nicht des Landesverrats, Spionage oder Vorbereitung eines Angriffskrieges (das sind so Verbrechen wegen denen man die Wählbarkeit verlieren kann) schuldig gemacht hat sehe ich da kein Problem. Big Grin
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