Europäische Union
(18.02.2023, 11:07)Schneemann schrieb: Und wenn nun ein Mitglied eine Richtlinie, Vorgabe etc. dann nicht umsetzt oder diese nachträglich kippen will, kann die Kommission eben Vertragsverletzungsverfahren einleiten (was auch entsprechende Geldzurückhaltungen mit sich bringen kann).

Schneemann

Genau das kann die EU, aber mehr eben auch nicht. Da habe ich auch nicht das Gegenteil behauptet. Es kann eben sein dass eine Richtlinie der EU nicht verfassungskonform in Polen ist und sie deswegen auch nicht umgesetzt wird. Dann muss Polen zwangsläufig mit der Sanktionierung leben. Und die EU muss damit leben dass man nun zwar sanktionieren konnte aber die Richtlinie trotzdem nicht umgesetzt wird.
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