Europäische Union
Zitat:So kann man ein Verfassungsgericht als oberste Instanz aber nicht aushebeln, denn das Verfassungsgericht ist eben dazu da zu urteilen ob das überhaupt rechtmäßig ist. Es stimmt auch nicht dass durch den Beitritt zur EU automatisch Souveränität abgegeben wurde und schon gar nicht an den Gerichten vorbei. Die EU hat nur die Möglichkeit im Rahmen ihrer ausgezahlten Gelder Sanktionen auszusprechen. Das war es auch schon, da kommt in Polen keine EU-Polizei vorbei und zwingt die Polen dazu EU-Recht umzusetzen.
Nein, genau das eben nicht, denn das Verfassungsgericht hatte das auch nie beanstandet, ehe eine nationalkonservative Regierung es so umgestaltet hat, als dass es nun als Pseudo-Werkzeug gegen Brüssel genutzt werden kann. Aber direkt gegen die EU-Verträge argumentiert hatte das Verfassungsgericht nie. Zudem weiß man in Polen auch, dass die EU-Verträge die Grundlage für das EU-Recht sind und ein Primärrecht darstellen.

Die EU kann nämlich auch nur in denjenigen Bereichen Vorgaben machen, in denen sie durch die EU-Verträge von ihren Mitgliedsländern eh schon dazu befugt wurde (was in Warschau auch bekannt ist) - und das hat Polen einwandfrei bestätigt bei Eintritt in die EU. Die EU-Verträge - die von ihren Mitgliedern demokratisch vereinbart wurden - sehen nun einmal Verordnungen und Richtlinien vor, und sie sind verbindlich und gelten in allen Mitgliedsländern. Und wenn nun ein Mitglied eine Richtlinie, Vorgabe etc. dann nicht umsetzt oder diese nachträglich kippen will, kann die Kommission eben Vertragsverletzungsverfahren einleiten (was auch entsprechende Geldzurückhaltungen mit sich bringen kann).

Schneemann
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