Europäische Union
(18.02.2023, 10:33)Schneemann schrieb: Polen wollte in die EU und hat deswegen Verträge unterzeichnet, die u. a. auch beinhalten, dass man einen Teil der Souveränität an übergeordnete EU-Instanzen abgibt. Das ist so, war so und wird so sein und da braucht man aus innenpolitischen, populistischen Nickeligkeiten heraus nun nicht daran herumzudoktern versuchen. Und da können sie in Warschau entweder nun einen einarmigen Handstand machen oder eben wieder austreten, steht ihnen ja frei. Aber das jetzige Theater ist einfach nur beschämend. Wenn ich meinen Führerschein mache, habe ich auch Reglements anzunehmen und kann ich auch nicht sagen, dass ich nun gerne mit dem Auto herumfahre, aber rote Ampeln nicht akzeptieren wolle, da sie meine Souveränität einschränken.

Schneemann

So kann man ein Verfassungsgericht als oberste Instanz aber nicht aushebeln, denn das Verfassungsgericht ist eben dazu da zu urteilen ob das überhaupt rechtmäßig ist. Es stimmt auch nicht dass durch den Beitritt zur EU automatisch Souveränität abgegeben wurde und schon gar nicht an den Gerichten vorbei. Die EU hat nur die Möglichkeit im Rahmen ihrer ausgezahlten Gelder Sanktionen auszusprechen. Das war es auch schon, da kommt in Polen keine EU-Polizei vorbei und zwingt die Polen dazu EU-Recht umzusetzen.
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