07.04.2007, 18:12
Um mal auf den Anfangstext zurückzukommen:
Wenn man als Zugehörigkeitsqualifikation zu einem Königshaus die Abstammung über die männliche Seite definiert, dann gehört Elizabeth II. nicht zum britischen Königshaus, da ihr Urgroßvater Albert von Sachsen-Coburg-Gotha war. Dementsprechend ist das bitische Königshaus das deutsche Adelsgeschlecht Sachsen-Coburg-Gotha, das allererste Königshaus in Großbritannien ist seit fast einem Jahrtausend nicht mehr an der Macht und höchstwahrscheinlich schon ausgestorben.
Wenn man als Zugehörigkeitsqualifikation zu einem Königshaus die Abstammung über die männliche Seite definiert, dann gehört Elizabeth II. nicht zum britischen Königshaus, da ihr Urgroßvater Albert von Sachsen-Coburg-Gotha war. Dementsprechend ist das bitische Königshaus das deutsche Adelsgeschlecht Sachsen-Coburg-Gotha, das allererste Königshaus in Großbritannien ist seit fast einem Jahrtausend nicht mehr an der Macht und höchstwahrscheinlich schon ausgestorben.