Großbritannien
Um mal auf den Anfangstext zurückzukommen:
Wenn man als Zugehörigkeitsqualifikation zu einem Königshaus die Abstammung über die männliche Seite definiert, dann gehört Elizabeth II. nicht zum britischen Königshaus, da ihr Urgroßvater Albert von Sachsen-Coburg-Gotha war. Dementsprechend ist das bitische Königshaus das deutsche Adelsgeschlecht Sachsen-Coburg-Gotha, das allererste Königshaus in Großbritannien ist seit fast einem Jahrtausend nicht mehr an der Macht und höchstwahrscheinlich schon ausgestorben.
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