(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
@Erich
Nein ein Soldat muss einen Befehl, der für ihn erkennbar rechtswidrig ist nicht befolgen, er muss ihn sogar verweigern.

Aber jetzt kommt mein Problem mit dieser Geschichte; der fragliche Oberstleutnant wird nach meiner Kenntnis keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten habe, da kein Strafverfahren eingeleitet worden ist, sondern der Mann einfach versetzt worden ist.
Sonstige Konsequenzen: keine.

Zitat:Nun ist es auch nicht so, dass der Einsatz von diesem einzigen Soldaten abhängig ist - der Einsatz wird mit oder ohne den Betreffenden durchgeführt. Es ist also für Europa, für Deutschland, für die Bundeswehr, nicht einmal für die engsten Kameraden existentiell wichtig, dass der Betreffende den Befehl ausführt, wo also ist das Problem?
Es geht ums Prinzip, es geht bei der BW nicht nach dem Lustprinzip. Außerdem sollte man die negative Vorbildwirkung nicht unterschätzen. Fängt man einmal damit an, solche Verhaltensweisen zu dulden, hat ein Offizier unter Umständen ein Problem mit der Durchführung seiner Befehle durch seine Untergebenen, weil diese irgendwelche Bedenken haben.
Das Völkerrecht ist da auch nicht wirklich eindeutig, so kann der Tod von Zivilisten rechtlich nicht zu beanstanden sein, wenn das militärische Ziel dies rechtfertigt.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Faelle/sezessions-loesung2.htm">http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/F ... esung2.htm</a><!-- m -->
Zitat:Mit dem Kriegsvölkerrecht wäre dies noch vereinbar, soweit der Schaden für die Zivilbevölkerung noch in einem akzeptablen Verhältnis zu dem unmittelbaren militärischen Vorteil steht (siehe hierzu Ipsen, § 69 Rn. 4 ff.; Seidl-Hohenveldern/Stein, Rn. 1840 f.), wovon hier auszugehen ist.

Mein Fazit: Der Mann hat einen Befehl verweigert und es gibt kein Gerichtsverfahren, was ich für ein verheerendes Signal an die Truppe halte.

Achja abschliessend möchte ich Kurt Kister, SZ vom 24.06.05 zitieren:
"Ein Offizier, der ... sein Gewissen zum Maßstab der Welt macht und Offizier bleiben will, ist in jedem Fall falsch am Platz"


EDIT
Sorry, ich habe das Urteil des BVerwG nicht genau gelesen, da steht genau das drin, was die BW jetzt macht;

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/3059.pdf">http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... e/3059.pdf</a><!-- m -->
Zitat:Hält der betroffene Soldat ungeachtet dessen daran fest, dass sein Gewissen ihm die
Ausführung des Befehls verbietet und ist dies im dargelegten Sinn nachvollziehbar, muss ein
für beide Seiten schonender Ausgleich angestrebt werden (anderweitige Verwendung, Wegkommandierung,
Versetzung o.ä.)

Auch wenn ich das nach wie vor für falsch und unsinnig halte, setzt die BW mit der Entscheidung das Urteil des BVerwG um.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: