(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
@Bastian,
Du hast Recht, die Bundeswehr ist ein "ausführendes Organ" - allerdings vermag ich Deiner Argumentation nicht ganz zu folgen, denn wenn ich Dich richtig interpretiere (korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege) dann muss ein Soldat auch einen rechtswidrigen Befehl ausführen, selbst wenn dieser Befehl für ihn erkennbar rechtswidrig ist ....

das kanns doch nicht sein - der Befehl eines Vorgesetzten, eine Bank zu überfallen oder in der Schweiz einzumarschieren würde doch auch nicht befolgt werden, oder?

Wir haben nun einen Soldaten, der - gegen die Mehrheitsmeinung in der Truppe - der Auffassung ist, ein ihm erteilter Befehl sei rechtswidrig.
Er verweigert die Ausführung dieses Befehls, wohl wissend, dass ihm dann ein Strafverfahren nach §20 WehrstrafG droht - mit möglicherweise existentiellen Konsequenzen.
Das verlangt erst mal Mut, und schon alleine deshalb erwarte ich einen fairen Umgang mit dem Betroffenen.

Nun ist es auch nicht so, dass der Einsatz von diesem einzigen Soldaten abhängig ist - der Einsatz wird mit oder ohne den Betreffenden durchgeführt. Es ist also für Europa, für Deutschland, für die Bundeswehr, nicht einmal für die engsten Kameraden existentiell wichtig, dass der Betreffende den Befehl ausführt, wo also ist das Problem?

Ich bin nicht befugt, in der Sache zu richten. Jetzt warten wir also mal die Entscheidung des zuständigen Gerichts ab, und dann sind eindeutige Konsequenzen zu ziehen, z.B. dass der Betreffende die BW verlässt, dass er nach Afghanistan zieht - oder auch, dass seine Einschätzung bestätigt würde; das Gericht ist unabhängig und wird wohl eine richtige Entscheidung finden.
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