21.03.2007, 22:22
@ Erich
Deswegen lag meine Betonung auf "rechtmäßig". Ich möchte um Gottes Willen nicht dem Kadavergehorsam das Wort reden und das blinde Befolgen von Befehlen propagieren.
Dennoch ist es im Militär nun einmal so, dass den Befehlen eines vorgesetzten Offizieres erstmal gefolgt werden muss.
Der Betroffene hat einen Befehl verweigert, was per se erstmal rechtswidrig ist, aber rechtmäßig ist, wenn der Befehl rechtswidrig war oder den Soldaten in unüberwindbare Gewissensnöte bringt.
Wenn er nicht nach Afghanistan will, dann kann er ja die BW verlassen. Auch im Zivilleben muss man die Konsequenzen tragen, wenn man eine Tätigkeit seines Arbeitgebers nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Auch finde ich, dass Marc mit seinem Hinweis auf den Kosovokrieg recht hat, dies war ein Einsatz den man mit einiger Berechtigung als völkerrechtswidrig bezeichnen könnte, während es bei dem Einsatz der Aufklärungstornados in Afghanistan diese Bedenken nur in einem sehr viel geringeren Ausmaß gibt.
@Thomas
Alles schön und gut, aber die BW ist eine Parlamentsarmee, der Bundestag entscheidet was die Armee zu tun hat und diese führt aus. Eine bundeswehrinterne Beratung, ob das denn so richtig ist und ob das der jeweilige Offizier auch unterstützt, kann in der Kantine stattfinden oder Gertz kann das kritisieren. Dennoch ist die Bundeswehr ein ausführendes Organ und muss das tun, was der Gesetzgeber sagt.
Btw. Soweit ich im Kopf habe, hatten die Einsätze auf dem Balkan und in Afghanistan zu Anfang deutliche Mehrheiten in der Bevölkerung und beim Tornadoeinsatz waren ca. 65% dagegen.
Aber ehrlich gesagt, finde ich es falsch Außenpolitik nach Meinungsumfragen zu betreiben. Die NATO Doppelbeschlüsse sind auf massiven Widerstand gestossen, haben sich aber nachträglich als richtig herausgestellt. Oder die brandtsche Ostpolitik, die war am Anfang auch härtester Kritik ausgesetzt.
Und nochmal die Bundeswehr ist ebenso wie die Polizei ein ausführendes Organ. Du wirst doch auch nicht mit der Polizeihundertschaft vor dem CASTOR Einsatz diskutieren wollen, ob die alle für Atomkraft sind.
Deswegen halte ich es für falsch, den Mann zu versetzen, wenn er den Einsatz nicht will, muss und kann er die Armee verlassen. Er kann privat alles meinen und sagen was er will und das gerne auch umsetzen, aber dann auch bitte konsequent und sagen, die Einsätze der BW sind falsch, deswegen verlasse ich die BW. Und nicht nach dem Motto handeln, meine Privilegien als beamteter Offizier behalte ich und befolge nur Befehle, die mir gefallen, weil das mein Gewissen so sagt.
P.S. Meine Prognose zur Organklage der PDS gegen den Tornadoeinsatz vor dem BVerfG: wird in drei Jahren, wenn sich keiner mehr dran erinnert, abgewiesen. Über die Klage gegen den AWACS Einsatz in der Türkei 2003 ist bis heute nicht entschieden.
Deswegen lag meine Betonung auf "rechtmäßig". Ich möchte um Gottes Willen nicht dem Kadavergehorsam das Wort reden und das blinde Befolgen von Befehlen propagieren.
Dennoch ist es im Militär nun einmal so, dass den Befehlen eines vorgesetzten Offizieres erstmal gefolgt werden muss.
Der Betroffene hat einen Befehl verweigert, was per se erstmal rechtswidrig ist, aber rechtmäßig ist, wenn der Befehl rechtswidrig war oder den Soldaten in unüberwindbare Gewissensnöte bringt.
Zitat:Ob der Befehl rechtmäßig ist oder nicht, wird in einem Rechtsstaat (den wir Gott sei Dank haben) zumal in Friedenszeiten von unahängigen Gerichten geklärt; und die Gerichtsentscheidung muss dann auch akzeptiert werden - wenn sie gegen die eigene Überzeugung lautet zur Not auch mit einem Ausscheiden aus der Bundeswehr.Genau das ist das was ich ausdrücken wollte, man leitet ein Strafverfahren ein nach §20 WehrstrafG, da steht;
Zitat:Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft,und in dem Verfahren kann man dann nachprüfen, ob der Befehl rechtswidrig war und wenn er rechtmäßig ist, wofür ich ihn im Übrigen halte, dann muss das Konsequenzen für den Mann haben. Nach (!) einem rechtsstaatlichen Verfahren.
1.wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
2.wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
Wenn er nicht nach Afghanistan will, dann kann er ja die BW verlassen. Auch im Zivilleben muss man die Konsequenzen tragen, wenn man eine Tätigkeit seines Arbeitgebers nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Auch finde ich, dass Marc mit seinem Hinweis auf den Kosovokrieg recht hat, dies war ein Einsatz den man mit einiger Berechtigung als völkerrechtswidrig bezeichnen könnte, während es bei dem Einsatz der Aufklärungstornados in Afghanistan diese Bedenken nur in einem sehr viel geringeren Ausmaß gibt.
@Thomas
Alles schön und gut, aber die BW ist eine Parlamentsarmee, der Bundestag entscheidet was die Armee zu tun hat und diese führt aus. Eine bundeswehrinterne Beratung, ob das denn so richtig ist und ob das der jeweilige Offizier auch unterstützt, kann in der Kantine stattfinden oder Gertz kann das kritisieren. Dennoch ist die Bundeswehr ein ausführendes Organ und muss das tun, was der Gesetzgeber sagt.
Btw. Soweit ich im Kopf habe, hatten die Einsätze auf dem Balkan und in Afghanistan zu Anfang deutliche Mehrheiten in der Bevölkerung und beim Tornadoeinsatz waren ca. 65% dagegen.
Aber ehrlich gesagt, finde ich es falsch Außenpolitik nach Meinungsumfragen zu betreiben. Die NATO Doppelbeschlüsse sind auf massiven Widerstand gestossen, haben sich aber nachträglich als richtig herausgestellt. Oder die brandtsche Ostpolitik, die war am Anfang auch härtester Kritik ausgesetzt.
Und nochmal die Bundeswehr ist ebenso wie die Polizei ein ausführendes Organ. Du wirst doch auch nicht mit der Polizeihundertschaft vor dem CASTOR Einsatz diskutieren wollen, ob die alle für Atomkraft sind.
Deswegen halte ich es für falsch, den Mann zu versetzen, wenn er den Einsatz nicht will, muss und kann er die Armee verlassen. Er kann privat alles meinen und sagen was er will und das gerne auch umsetzen, aber dann auch bitte konsequent und sagen, die Einsätze der BW sind falsch, deswegen verlasse ich die BW. Und nicht nach dem Motto handeln, meine Privilegien als beamteter Offizier behalte ich und befolge nur Befehle, die mir gefallen, weil das mein Gewissen so sagt.
P.S. Meine Prognose zur Organklage der PDS gegen den Tornadoeinsatz vor dem BVerfG: wird in drei Jahren, wenn sich keiner mehr dran erinnert, abgewiesen. Über die Klage gegen den AWACS Einsatz in der Türkei 2003 ist bis heute nicht entschieden.