20.12.2003, 17:16
Zitat:bastian posteteAußer den Vogelfrei-Paragraph gibt es einen anderen Paragraph der explizit feststellt dass jegliche Agitationen gegen das Grundgesetz illegal ist. Auf welchen Rechtsboden würde der Verfassungsschutz und das Bundesverfassungsgericht stehen, ja wie erklärt man den Verbot der KP in der 70er Jahren wenn es diesen Rechtsordung nicht gibt? Ich bin trotz einiger Defizite überzeugt das Deutschland ein Rechtsstaat ist.
Es gibt im GG keinen Artikel, der Widerstand gegen das GG verbietet. Es gibt Art.20 IV GG, das sog. Widerstandsrecht, das Recht jedes Deutschen Widerstand gegen alle zu leisten, die die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollen.
Zitat:Ich will keine entblöste Frau sehen, doch die Frau will es, welche Freiheit wird denn nun hier eingeschränktDeine Freiheit bestimmt nicht. Du kannst niemanden zwingen, nach deinen Vorstellungen zu leben, zumindest in der BRD nicht. Es soll in Deutschland durchaus üblich sein, ohne Kopftuch auf die Strasse zu gehen.
Niemand zwingt dich dazu in Deutschland zu leben.
Ich erinner daran, dass von einem Disukussionspartner behauptet wurde, dass die Freiheit des einen da aufhört wo die die Freiheit des anderen beginnt. Nun stellte ich einen konkreten Fall vor, und die Frage war, nach welchen Freiheit man gehen müsste und wo ist die Legimitation eines solchen Entscheidung.