09.12.2006, 18:52
Zitat:Das ist ein Unding. Und ich finde es ist bezeichnend, dass man schon als Holocaustleugner tituliert wird, wenn man eine offene Diskussion zu dem Thema begrüßt, nicht Bastian?Da wir uns ja alle hier so gut verstehen und du so auf Zitate stehst, zitiere doch mal bitte wo ich dich als Holocaustleugner tituliert habe.
Sonst spare dir bitte Kommentare wie:
Zitat:Genau solche Leute wie Dich meine ich. Zitiere mir die Stelle, wo ich den Holocaust leugne, oder spar Dir solche Kommentare. Dabei verweise ich auch auf:Wenn ich deiner Meinung gewesen wäre, dass du hier den Holocaust geleugnet hättest, wäre es sicherlich nicht bei einem Post oder einem bloßen Hinweis auf Gesetze meinerseits geblieben.
Zitat:Und es gibt auch zum Holocaust mehr oder weniger seriöse Zahlen die von 500.000 bis 6 Mio getöteten Juden ausgehen. Spricht heute jemand von 500.000 gilt er als Verbrecher, spricht man von 25 Mio, wie kürzlich Stoiber, dann wird das kritikfrei hingenommen.Zeig mir doch mal eine dieses Stoiber Zitat und da auch die Relativierung des Holocaust nach deutschen Gesetzen strafbar ist, diskutiere ich die Opferzahl hier nicht. Abgesehen davon, dass die Zahl von 6 Millionen auch ziemlich gesichert ist und es mit Sicherheit keine seriöse Quelle gibt, die die Zahl der Opfer mit 500.000 angibt.
Zitat:Ich jedenfalls finde es höchst erstaunlich, dass nach 60 Jahren dieses Thema nicht untersucht werden darf. Warum? Wer hat ein Interesse daran? Gibt es etwas zu verbergen? Kann es sein, dass das vielleicht sogar eher dazu führt, dass gewisse Kreise sich in ihren Zweifeln bestätigt sehen? Also das dies eher kontraproduktiv ist?Genau es ist in Deutschland ein Tabu, aber Gerichte haben bis zur Einführung des §130 Abs.3 StGB x mal Beweis über das Stattfinden und Ausmaß des Holocaust erhoben.
In GB wurde beim Prozess David Irving gegen Lipstein 2000 noch einmal alle widerlichen Fakten zusammengetragen, hier <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hmcourts-service.gov.uk/judgmentsfiles/j22/queen_irving.htm">http://www.hmcourts-service.gov.uk/judg ... irving.htm</a><!-- m --> kannst du nochmal alles nachlesen, wenn du ein bißchen Zeit hast.
Die Fragen, die du hier stellst sind doch alle schon geklärt. Das von dir proklamierte Denkverbot gibt es so nicht.
Zitat:Und gerade für die Palästinenser werfen sich da Fragen auf. Das ist ganz natürlich, dass einem das gerade dort etwas Spanisch vorkommt.Achso den kommt das Spanisch vor, na dann. Das erklärt natürlich alles, dann müssen wir das natürlich zum 10.000mal erforschen. Nicht dass die Palästinenser das Ergebnis schon vorher kennen, weil es für sie irgendwie von Interesse ist.
Das Argument wirst du jetzt sicher umdrehen, doch erklär mir mal warum zB britische Richter dann solche Urteile wie im Irving Prozeß fällen sollten.
Achja wenn du meinst dass das es deine Meinungsfreiheit verletzt, wenn du nicht über den Holocaust diskutieren darfst und den Holocaust an sich oder dessen Ausmaß leugnen darfst, verweise ich auf:
Zitat:BVerfG 13.04.1994 Az. 1 BvR 23/94, veröffentlicht in BVerfGE 90, 241Den Hinweis auf meine Strafbarkeit wegen Verleumdung ignoriere ich einfach mal. ROFL
(...)
um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.
@Ingenieur
Genau, du hast mich richtig verstanden. Auf einem Auge blind.