15.11.2006, 16:57
Eine Verschlechterung der Situation in Afghanistan kann schon rein juristisch keinen NATO-Bündnisfall einleiten.
Ein Einsatz von Soldaten im Süden Afghanistans, erstrecht ein Kriegseinsatz, steht in Widerspruch zu dem was die Bundesregierung im Bundestag hat absegnen lassen. So auch hier juristisch recht bedenklich.
Zitat:Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.[Artikel 5 des Nato-Vertrages]
Von jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich em Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.
Ein Einsatz von Soldaten im Süden Afghanistans, erstrecht ein Kriegseinsatz, steht in Widerspruch zu dem was die Bundesregierung im Bundestag hat absegnen lassen. So auch hier juristisch recht bedenklich.