25.10.2006, 10:15
Zitat:IarnGreiper postete§ 168 StGB Störung der TotenruheSuper. Das ist ein deutsches Gesetz - gemacht für ein Land in dem nicht überall Tote herumliegen. Bedeutet um von "Störung der Totenruhe" reden zu können, musst du in Deutschland ne Menge kriminelle Energie aufbringen. Dieses Gesetz ist nicht übertragbar.
Zitat:Die parlamentarische Kontrolle der KSK ist schlichtweg nicht vorhanden.Zustimmung. Obwohl ich glaube die Politiker sind froh, dass sie keine Details kennen . Endet aber spätestens dann wenn der erste KSKler sich in der Presse mit haarsträubenden Geschichten zu Wort meldet.