25.10.2006, 09:54
Ops och habs bei "Deutsche Streitkräfte im Ausland" gepostet ( wo ich auch der Meinung bin, dass es hingehört).
Von wegen aus ner Mücke nen Elefanten machen, das ist nun mal das, was man in deutschen Sprachgebrauch "Leichen schänden" nennt. Ist in Deutschland, eine nicht unerhebliche Straftat.
Und was die KSK angeht, für die von Thomas Wach erwähnte Verselbstständigung gilt im Gegensatz zur evtl Misshandlung Kurnaz keine Unschuldsvermutung. Die parlamentarische Kontrolle der KSK ist schlichtweg nicht vorhanden.
Von wegen aus ner Mücke nen Elefanten machen, das ist nun mal das, was man in deutschen Sprachgebrauch "Leichen schänden" nennt. Ist in Deutschland, eine nicht unerhebliche Straftat.
Zitat:§ 168 StGB Störung der Totenruhehttp://dejure.org/gesetze/StGB/168.html
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar
Und was die KSK angeht, für die von Thomas Wach erwähnte Verselbstständigung gilt im Gegensatz zur evtl Misshandlung Kurnaz keine Unschuldsvermutung. Die parlamentarische Kontrolle der KSK ist schlichtweg nicht vorhanden.