24.10.2006, 22:00
Staatsführung hat immer 2 Komponenten, die sich oftmals nicht decken und Spannungen erzeugen. Es gibt die abstrakte Ebene und die konkrete Ebene. Zur abstrakten Ebene gehört die Sicherstellung und Durchsetzung von organisationspolitischen Prinzipien und Idealen. Dann gibt es noch die konkrete Ebene, also die Wirklichkeit im Staate, der Wille der Staatsbürger. Dieser Wille hat Einfluß auf den Staat, sie ist das "Steuer des Staates" in einer Demoratie.
Die abstrakte Ebene verlangt gewisse unverrückbare Fundamente, ohne die eine bestimmte Staatsform nicht als solche Überleben kann, wenn sie nicht in eine andere Staatsform abgleiten soll. Juristisch drückt sich das in Deutschland zB durch
Art.79 GG aus, nämlich unter dem Schlagwort "Wesensgehaltsgarantie".
Die Weimarer Zeit brachte das staatsphilosophische Problem zutage, daß eine Diskrepanz zwischen abstrakter (Demokratisches Staatsmodel) und konkreter Ebene (Staatsbürger) bestand. Was ist, wenn das Volk aufgrund seiner Geschichte (Obrigkeitsdenken) ihr neues Staatsmodel (Demokratie) auf demokratischem Wege ablehnt (Ermächtigungsgesetz)? Die BRD hat dieses Problem dann verfassungsrechtlich mit Art.79 GG zu lösen versucht. Bestimmte Artikeln im Grundgesetz sind damit unveränderbar geworden, selbst wenn das Volk eine Veränderung wünschen sollte (Anders noch unter Weimarer Reichsverfassung). Hier würde also die konkrete Ebene (Staatsbürger-Innenpolitik) ihre Grenzen haben, sie stünde vor einer legal undurchdringlichen abstrakten Mauer (Art.79 GG).
Bezogen auf die Türkei läuft ein ähnlicher Prozeß ab. Das Militär als "Hüter der Verfassung". Der Wille der Staatsbürger erfährt im Interesse der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der demokratischen Staatsform Beschränkungen.
Die Frage ist natürlich auch, welche Intensität diese Beschränkungen zu welchen Zeitfenstern haben dürfen, damit aus einem Schutzmechanismus (Militär) kein verselbständigtes Machtinstrument wird. Das Militär in der Türkei hat im Vergleich zu anderen europäischen Verfassungen weitreichende Befugnisse. Dies hängt auch von der regionalen Instabilität ab, Syrien und Irak und der Kaukasus sind unmittelbare Nachbarn. Von dort kommen Geistesströmungen, die noch nicht gefiltert sind, weil dort andere Erlebnisse gemacht werden (Krieg, Unterdrückung und allgemein gewaltätigere Atmosphäre) und Einfluß auf die konrete Ebene (Innenpolitik) haben.
Die Balance dieser beiden Ebenen ist schwer. Aber die türkische Geschichte hat bislang trotz aller Turbulenzen gezeigt, das die Richtung der Türkei auf einen modernen Kulturstaat hinausläuft, wo alle Meinungen Platz haben. Das ist eine Erfolgsgeschichte, daß so ein Land, mit so einer Vergangenheit (Zäsur durch Atatürk) und solch verschiedenartigen Nachbarn, heute kurz vor der EU-Aufnahme steht. Sovieles kann also das türkische Militär nicht falsch gemacht haben.
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Die abstrakte Ebene verlangt gewisse unverrückbare Fundamente, ohne die eine bestimmte Staatsform nicht als solche Überleben kann, wenn sie nicht in eine andere Staatsform abgleiten soll. Juristisch drückt sich das in Deutschland zB durch
Art.79 GG aus, nämlich unter dem Schlagwort "Wesensgehaltsgarantie".
Die Weimarer Zeit brachte das staatsphilosophische Problem zutage, daß eine Diskrepanz zwischen abstrakter (Demokratisches Staatsmodel) und konkreter Ebene (Staatsbürger) bestand. Was ist, wenn das Volk aufgrund seiner Geschichte (Obrigkeitsdenken) ihr neues Staatsmodel (Demokratie) auf demokratischem Wege ablehnt (Ermächtigungsgesetz)? Die BRD hat dieses Problem dann verfassungsrechtlich mit Art.79 GG zu lösen versucht. Bestimmte Artikeln im Grundgesetz sind damit unveränderbar geworden, selbst wenn das Volk eine Veränderung wünschen sollte (Anders noch unter Weimarer Reichsverfassung). Hier würde also die konkrete Ebene (Staatsbürger-Innenpolitik) ihre Grenzen haben, sie stünde vor einer legal undurchdringlichen abstrakten Mauer (Art.79 GG).
Bezogen auf die Türkei läuft ein ähnlicher Prozeß ab. Das Militär als "Hüter der Verfassung". Der Wille der Staatsbürger erfährt im Interesse der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der demokratischen Staatsform Beschränkungen.
Die Frage ist natürlich auch, welche Intensität diese Beschränkungen zu welchen Zeitfenstern haben dürfen, damit aus einem Schutzmechanismus (Militär) kein verselbständigtes Machtinstrument wird. Das Militär in der Türkei hat im Vergleich zu anderen europäischen Verfassungen weitreichende Befugnisse. Dies hängt auch von der regionalen Instabilität ab, Syrien und Irak und der Kaukasus sind unmittelbare Nachbarn. Von dort kommen Geistesströmungen, die noch nicht gefiltert sind, weil dort andere Erlebnisse gemacht werden (Krieg, Unterdrückung und allgemein gewaltätigere Atmosphäre) und Einfluß auf die konrete Ebene (Innenpolitik) haben.
Die Balance dieser beiden Ebenen ist schwer. Aber die türkische Geschichte hat bislang trotz aller Turbulenzen gezeigt, das die Richtung der Türkei auf einen modernen Kulturstaat hinausläuft, wo alle Meinungen Platz haben. Das ist eine Erfolgsgeschichte, daß so ein Land, mit so einer Vergangenheit (Zäsur durch Atatürk) und solch verschiedenartigen Nachbarn, heute kurz vor der EU-Aufnahme steht. Sovieles kann also das türkische Militär nicht falsch gemacht haben.
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