03.10.2006, 01:34
Zitat:Erich posteteObwohl der "Subsidiaritätsgrundsatz" auch ausdrücklich im Europäischen Recht festgeschrieben ist, wird seit einigen Jahren eine andere Politik verfolgt..... Danach sollen (angeblich) entsprechende Leistungen z.B. der ambulanten Krankenpflege "ausgeschrieben" werden.Du musst auch mal hinterfragen was du sagst. Das ist eine Sache der Ausschreibung (der geforderten Leistungen) in Kombination mit dem Preis, wobei aber zunächst die Leitung erbracht werden muss, bevor ein "billiger" Anbieter zum Zug kommt. Die unzureichende Definition des Leistungsumfanges ist wohl das Problem. Da das Thema sehr emotional belegt ist, kommt man aber selten dazu das "Machbare" und das "Finanzierbare" klar zu definieren. Irgendeiner kommt immer mit satt, sauber, still daher bevor überhaupt die Problematik klar umrissen ist.
Das führt nun dazu, dass nicht die beste Qualität die Ausschreibung gewinnt, sondern der Anbieter, der in der gleichen Zeit die meisten Personen "abfertigen" kann (satt, sauber, still ...)
Was willst du also? Das ein familiäres, geistig anregendes Umfeld irgendwie mit Geld herbeigezaubert wird? Wie soll das aussehen - insbesondere bei schweren, degenerativen Erkrankungen, die Psyche und Persönlichkeit beeinflussen? Das kann man nirgendwo nachschlagen oder die Geschichte konsultieren, denn das Problem als Massenphänomen im Verantwortungsbereich des Staates ist neu.