01.09.2006, 21:30
hmm..aber auch das muss man erstmal juristisch verbindlich festhalten/beschliessen. Oder liege ich da falsch? Der Spiegel schrieb heute jedenfalls, dass das garnicht so einfach sei.
Edit:
Hier ist der Artikel auf den ich mich dabei beziehe:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,434719,00.html">http://www.spiegel.de/politik/ausland/0 ... 19,00.html</a><!-- m -->
Kann das vielleicht mal jemand aufklären? Vorzugweise eine junge, attraktive Juristin? Bin auch per pn erreichbar...
Edit:
Hier ist der Artikel auf den ich mich dabei beziehe:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,434719,00.html">http://www.spiegel.de/politik/ausland/0 ... 19,00.html</a><!-- m -->
Zitat:Hilflos in der DiplomatenfalleAlso scheint es wohl so zu sein, dass es juristisch einen Unterschied macht, ob es sich um militärisch nutzbare Güter handelt, oder nicht. Denn Sanktionen sind doch Sanktionen. Oder beruhen die Exportbeschränkungen für z.B. China auf Völkerrecht?
Von Ralf Beste
Trotz immer neuer Angebote des Westens will sich Iran in der Atomfrage nicht bewegen. Die Sechsergruppe steckt in einer selbst gebastelten diplomatischen Falle. Die Balance von Konfrontation und Kooperation muss neu eingestellt werden.
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Heikler Weg der Konfrontation
Das gilt auch für Deutschland. Die Bundesregierung würde große Schwierigkeiten bekommen, deutschen Unternehmen Handelsbeschränkungen aufzuerlegen, wenn diese nicht völkerrechtlich abgesichert sind. Bei Klagen der geschädigten Unternehmen vor deutschen Gerichten dürfte der Hinweis auf die Solidarität mit den USA als Grund für Sanktionen nicht reichen.
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Kann das vielleicht mal jemand aufklären? Vorzugweise eine junge, attraktive Juristin? Bin auch per pn erreichbar...