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(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
@ Turin

Punkt 1:
Ich nehme deine Erwiderung nicht persönlich. Lediglich die eine oder andere Formulierung wie z.B. in diesem Zusammenhang 'Suspekt' ist nicht in Ordnung.

Punkt 2:
Ich lese deine Erwiderung und muß leider zu dem Ergebnis kommen, daß du meine Antwort auf dein Statement entweder nicht oder zumindest nicht aufmerksam genug gelesen hast, denn wo bitte steht, daß ich den Kongo-Einsatz als harmlos bezeichne? Nirgends! Da steht eindeutig 'relativ harmlos'. Relativ ist, wie in meinem Kontext verwendet, ein vergleichendes/wertendes Wort. Und den Vergleichswert (hier: Einsatz in Afghanistan) habe ich benannt. Ich gehe doch sicher zu Recht davon aus, daß (wenn du den Vergleich grundsätzlich zuläßt) du zu dem Ergebnis kommst, der Einsatz im Kongo ist - zumindest derzeit - im Vergleich zum Einsatz in Afghanistan relativ harmlos.

Punkt 3:
Ich habe mir erlaubt, dich darauf Aufmerksam zu machen, daß das EinsFüKdo für alle Auslandseinsätze der Bw im Rahmen von VN oder EU zuständig ist. Damit ist die losgelöste Betrachtung des Kongoeinsatzes für die Person des BH des EinsFüKdo in diesem Zusammenhang nicht zulässig. Daher auch meine Frage an dich, wann ein Kdr in Urlaub fahren soll bzw. ob er überhaupt fahren darf? Daher ist meine Antwort keine Themaverfehlung, wie du irrigerweise behauptest und erst recht nicht suspekt!

Punkt 4:
Der Urlaubstermin war nicht sonderlich geschickt gewählt, was ich nun wiederholt zum Ausdruck gebracht habe.
Der Hinweis auf die uns unbekannten näheren Umstände ist wie folgt zu verstehen. GenLt Viereck ist im Frühjahr zum BH des EinsFüKdo ernannt worden. Ich gehe sicherlich nicht fehl in der Annahme, daß er - wie andere Menschen auch - eine rechtzeitige Planung seines Urlaubes vornehmen muß. Insbesondere dann, wenn beide Partner berufstätig sind. Deshalb auch mein berechtigter Hinweis auf den stv. BH.

Darüber hinaus ist die Entscheidung für den Kongoeinsatz erst im Frühjahr diesen Jahres gefällt worden. Nun, der General hätte seinen Urlaub streichen können vielleicht im Hinblick auf den Wahltermin zum kongolesischen Präsidentenamt auch müssen, aber nun kommt u.a. wieder Punkt 2 ins Spiel. 'Brennt' es richtig in Afghanistan, wird er seinen - sicherlich berechtigten - Urlaub streichen.

Zusätzlich ist der Einsatz im Kongo meines Wissens mit einer Verlängerungsoption verbunden. Daher ist deine Aussage, der Einsatz sei zeitlich stark beschränkt, gerade im Hinblick aus meine Ausführungen in Punkt 3 m.E.n. unerheblich um nicht zu sagen gänzlich unerheblich.

Punkt 5:
Geht es Gen a.D. Hauff um eine grundsätzliche Einschätzung des Verhaltens des BH, darf er natürlich seine Meinung als mündiger Staatsbürger äußern. Führt Gen a.D. Hauff in seiner Kritik seine seinerzeitige Aufgabenstellungen ins Feld, ist dies nicht korrekt, denn er war der Kdr vor Ort und nicht der BH der höheren Kommandobehörde. Und das sind nunmal zwei paar Stiefel. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Erinnerungen von 'Stormy Norman', die hier im Board bereits gepostet wurden.
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