14.01.2006, 20:06
Ist ja nicht das erste Mal, das so etwas passiert. Mal wieder ein wenig "Greuelpropaganda":
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Naja tolles Rechtssystem im Iran, wenn das Ganze denn wirklich stimmt.
Es ist übrigens reichlich grotesk, ein Vergewaltigungsopfer, das sich gewehrt hat, überhaupt anzuklagen.
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Zitat:Dass die Geschichte alles andere als abwegig ist, zeigt ein ganz ähnlicher Fall. Juli 1997: Ein Mann droht der Iranerin Afsaneh Norouzi, sie zu vergewaltigen. Norouzi wehrt sich und tötet ihren Peiniger dabei. Die iranischen Gerichte erkennen an, dass die Frau aus Notwehr gehandelt hat. Zum Tode wird Norouzi dennoch verurteilt - sieben Jahre später. "Dass die Frau nachweislich aus Notwehr gehandelt hat, wurde überhaupt nicht berücksichtigt", sagt Ruth Jüttner, zu SPIEGEL ONLINE. Auf den Druck internationaler Organisationen und iranischer Menschenrechtsverbände wurde Norouzi schließlich begnadigt. "Was aber juristisch nicht heißt, dass das Urteil aufgehoben wäre" erklärt Ruth Jüttner.Wehren: Todesstrafe wegen Mord; Nicht Wehren: Todesstrafe wegen Ehebruch.
"Das ist immer ein Balanceakt"
Das Urteil gegen Afsaneh Norouzi führt eine grausame Absurdität vor Augen: Wenn auch für eine Tötung aus Notwehr die Todesstrafe verhängt werde, dann würde sich in Zukunft keine Frau mehr trauen, sich bei einer Vergewaltigung zu wehren, so Jüttner. Und dennoch könne es dann sein, dass sie zum Tode verurteilt wird: wegen Ehebruch.
Vom willkürlichen Umgang mit der Todesstrafe in Iran erzählen noch viele andere Fälle. Erst im Herbst 2005 wurden zwei minderjährige Iraner wegen angeblicher "homosexueller Übergriffe" und Alkoholkonsums hingerichtet. Wer im Iran dreimal wegen Alkoholkonsums verurteilt wird, bekommt die Todesstrafe. Auch für Ehebruch, Vergewaltigung und homosexuelle Handlungen können Angeklagte auf Befehl des Staates getötet werden.
Naja tolles Rechtssystem im Iran, wenn das Ganze denn wirklich stimmt.
Es ist übrigens reichlich grotesk, ein Vergewaltigungsopfer, das sich gewehrt hat, überhaupt anzuklagen.
Zitat:Shahab postete:Wenn ich das so verstehen soll, das auch in D Vergewaltigungsopfer, die ihren Vergewaltiger in einer Verteidigungshandlung töten, angeklagt werden ist das sicher falsch. Falls es überhaupt zu einem Ermittlungsverfahren kommen sollte, dann wird das von der Staatsanwaltschaft eingestellt, bevor es zu einer Verhandlung kommt. Zu einer Strafverhandlung kommt es dann wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher als die eines Freispruchs ist.
Das sich hier jemand wegen Mordes, oder Totschlags verantworten muss, wenn er jemanden aus Notwehr erstochen hat, ist ebenfalls üblich. Entscheidend ist, was raus kommt.