Erwerb von Schreckschusswaffen noch erlaubt?
#2
Machen wir es kurz; kleiner Waffenschein wird benötigt, alles andere ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz, glaube §52 und damit strafbar. Besitzen geht ohne, kann dann aber nur zu Hause getragen werden.
Link dazu, der mit meinem Kenntnisstand übereinstimmt.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.polizei.bremerhaven.de/service/waffenrecht/index.html?/kleinerwaffenschein.html">http://www.polizei.bremerhaven.de/servi ... chein.html</a><!-- m -->
siehe auch:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002BJNE006100000.html">http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/ ... 00000.html</a><!-- m -->
Abschnitt 2 Unterabschnitt 1
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