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Hinrichtung gemäß Genfer Konvention oder Haager Landkriegsor
#5
Ähm, Wikipedia-Artikel, alles klar!
Der Artikel ist rein normativ bzw. interpretierend und seine Auffassung wird durch die Genfer Konvention nicht eindeutig getragen, schon allein deswegen nicht, weil in genanntem Dokument keine Definition des Begriffs "Partisan" oder Verweis auf eine Definition zu finden ist. Vielmehr können durch die Kombattanten-Definition auch Partisanen unter eine solche fallen:

Zitat:1. Die Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bestehen aus der Gesamtheit
der organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung
unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich
ist; dies gilt auch dann, wenn diese Partei durch eine Regierung oder ein Organ
vertreten ist, die von einer gegnerischen Partei nicht anerkannt werden.
Diese Streitkräfte
unterliegen einem internen Disziplinarsystem, das unter anderem die Einhaltung
der Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts gewährleistet.
Disziplinarsysteme, Organisation und klare Führung sind alles Dinge, die Partisanenbewegungen aufweisen können und im Rückblick auch gezeigt haben, siehe zb. die Tito-Partisanen.

edit:
Ok, wenn man Artikel 44 strikt anwendet, dann ergibt sich daraus wohl, dass Partisanen den Kombattanten-Status nicht erhalten, zumindest wenn man davon ausgeht, dass der Partisane üblichweise konträr zu 3.a und insbesondere 3.b handeln wird.
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