19.10.2005, 17:02
von <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Partisan#Rechtlicher_Status">http://de.wikipedia.org/wiki/Partisan#R ... her_Status</a><!-- m -->
Zitat:Der rechtliche Status von Partisanen wird vom Kriegsvölkerrecht kodifiziert und deklariert Partisanen als irreguläre Kämpfer. Partisanen genießen daher nicht den Schutz der Kriegsgefangenen. Ihre Taten können entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.
Partisanen verletzen in der Regel geltendes Kriegsrecht, das zur Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten u. a. Uniformen, das sichtbare Tragen von Waffen usw. zwingend vorschreibt. Dies dient zum Schutz der nicht-uniformierten Zivilisten, denn nach Kriegsrecht ist es einer Armee verboten, Zivilisten anzugreifen. Umgekehrt folgt daraus, dass Zivilisten aber auch keine Armeeangehörigen angreifen dürfen. Dieses beiderseitige Angriffsverbot liegt darin begründet, dass Kriege meist in besiedeltem, nicht abgeschlossenem Gebiet stattfinden. [...]