19.10.2005, 16:57
Die Hinrichtung an sich ergibt sich keinesfalls durch das Ausnehmen vom Kriegsgefangenenstatus.
Zur Regelung in der Genfer Konvention siehe das Zusatzprotokoll Nr. 1, Artikel 46. Einfach mal per Google suchen, oder über die Linkliste im Wikipedia-Artikel zur Genfer Konvention, da kann man sich den gesamten Text herunterladen. "Partisanen" genießen den Kombattanten-Status und haben damit auch Anspruch auf die Rechte Kriegsgefangener. Siehe dazu Artikel 44, insbesondere Satz 3 im gleichen Dokument.
Zur Regelung in der Genfer Konvention siehe das Zusatzprotokoll Nr. 1, Artikel 46. Einfach mal per Google suchen, oder über die Linkliste im Wikipedia-Artikel zur Genfer Konvention, da kann man sich den gesamten Text herunterladen. "Partisanen" genießen den Kombattanten-Status und haben damit auch Anspruch auf die Rechte Kriegsgefangener. Siehe dazu Artikel 44, insbesondere Satz 3 im gleichen Dokument.