21.06.2005, 17:43
@Persönlichkeitsrecht
Wenn man bei der BW ist, dann steht man in einem "Sonderrechtsverhältnis" zum Staat. Das bedeutet, daß man sich auf seine Grundrechte nur berufen kann, wenn das Grundverhältnis und nicht bloß das Betriebsverhältnis von einer Maßnahme des Dienstherren betroffen ist..
Gleiches gilt übrigens für alle Beamte. Als Staatsdiener kann man sich nur eingeschränkt auf seine GR berufen und Soldaten zählen dazu.
Früher hieß das ganze übrigens "Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis", ist aber vom BVerfG kassiert worden.
Für Soldaten sieht das GG selber einige Ausnahmen vor, siehe Art.12a GG.
Wenn man bei der BW ist, dann steht man in einem "Sonderrechtsverhältnis" zum Staat. Das bedeutet, daß man sich auf seine Grundrechte nur berufen kann, wenn das Grundverhältnis und nicht bloß das Betriebsverhältnis von einer Maßnahme des Dienstherren betroffen ist..
Gleiches gilt übrigens für alle Beamte. Als Staatsdiener kann man sich nur eingeschränkt auf seine GR berufen und Soldaten zählen dazu.
Früher hieß das ganze übrigens "Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis", ist aber vom BVerfG kassiert worden.
Für Soldaten sieht das GG selber einige Ausnahmen vor, siehe Art.12a GG.