Das Kreuz mit dem Kruzifix
#4
da hängen die Bayern dann wohl hinten nach

nach Art. 3 Abs. 2 der bayerischen Verfassung <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bayern.landtag.de/bayer_verfassung_erster_hauptteil.html#1">http://www.bayern.landtag.de/bayer_verf ... eil.html#1</a><!-- m -->. schützt der Staat
Zitat:die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung
Nachdem die Kirchen in Bayern zum Kultusbereich gehören, sind sie ja danach geschützt - aber in der Wertigkeit genauso wie die Gebirgstrachtenerhaltungsvereine, die Gebirgsschützenkompanien .....:heul:
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