12.01.2005, 14:10
Zitat:VERSCHLEPPT UND GEFOLTERTFalls ich es in einem falschen Thread gepostet habe,bitte ich um entschuldigung.
Wie ein Deutscher unter Qaida-Verdacht geriet
Von Jule Lutteroth
Khaled al-Masri wusste nicht wie ihm geschah, als er am 31. Dezember 2003 an der serbisch-mazedonischen Grenze aufgehalten wurde. Der deutsche Staatsbürger musste den Reisebus verlassen, er wurde nach Afghanistan verschleppt, verhört und geschlagen - vermutlich von US-Fahndern, die ihn der Qaida-Mitgliedschaft verdächtigten.
Hamburg - Es sollte eine ganz normale Reise auf den Balkan werden, nach Mazedonien. So setzte sich Khaled al-Masri in Ulm in einen Bus nach Skopje. An der serbisch-mazedonischen Grenze wurde das Fahrzeug kontrolliert. Wo er denn hin wolle, fragten Grenzer den deutschen Staatsbürger libanesischer Herkunft. Dann musste der 41-Jährige den Bus verlassen, sein deutscher Reisepass wurde konfisziert, er wurde von mehreren Männern verschleppt, misshandelt und monatelang festgehalten - vermutlich in einem US-Gefangenenlager in Afghanistan, so beschreibt Masris Anwalt, Manfred Gnjidic, 40, gegenüber SPIEGEL ONLINE die Erlebnisse seines Mandanten.
Bei der Münchner Staatsanwaltschaft hält man die Berichte für glaubwürdig: "Bislang liegen keine Anhaltspunkte vor, dass das Geschehen anders passiert ist, als Herr Masri es geschildert hat", bestätigte Staatsanwalt Martin Hofmann, 39, gegenüber SPIEGEL ONLINE einen entsprechenden Bericht der "New York Times". Derzeit laufe ein Ermittelungsverfahren wegen Verschleppung (§ 234 a Strafgesetzbuch) gegen Unbekannt. Rechtshilfeersuchen ins Ausland würden geprüft und vorbereitet, sagt der Jurist. So sei beispielsweise eine Anfrage an die US-amerikanische Bundespolizei FBI gegangen, nun warte man auf eine Antwort.
Zunächst sei Masri in Mazedonien 26 Tage unter Waffengewalt festgehalten worden, man habe seinem Mandanten "psychische und physische Gewalt" angetan, sagt Anwalt Gnjidic. Die Entführer hätten Masris Bitte, deutsche Behörden zu informieren, strikt abgelehnt. Stattdessen hätten sie auf die "harte Tour" ein Geständnis des Autohändlers eingefordert. "Masri sollte gestehen, dass er Qaida-Mitglied ist". Als er diese Unterstellung abstritt, hätten die Unbekannten ihn misshandelt, nackt ausgezogen, in Ketten gelegt und in ein Transportflugzeug verfrachtet, mit dem er nach Afghanistan, so die Vermutung des Mannes, gebracht wurde.
Monatelang sei er dort verhört, geschlagen und gedemütigt worden, "er wurde sehr übel und in nacktem Zustand unmenschlich behandelt", sagt Gnjidic. "Man muss sich das so vorstellen: Aus dem Leben gerissen saß Masri plötzlich in Afghanistan." Das sei nicht nur gegen seinen Mandanten ein brutaler Akt gewesen, "sondern auch gegen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland". Gnjidic: "Muss jetzt jeder Deutsche fürchten, einfach an einer Grenze mitten in Europa entführt zu werden?"
Schließlich, es waren etwa sechs Monate vergangen, hätten die Kidnapper wohl doch eingesehen, dass Masri kein Qaida-Anhänger sei. Erneut bekam der zweifache Familienvater Fesseln und Augenbinde angelegt, dann wurde er in ein Transportflugzeug gebracht, das ihn schließlich in Albanien absetzte. Seine Bewacher fuhren stundenlang mit Masri durch die Berge, schließlich sollte der Mann aussteigen, beschreibt der Anwalt das Geschehen. In 400 Meter Entfernung werde er ein Grenzhäuschen vorfinden, hätten die Männer gesagt. Tatsächlich gelangte Masri an einen Grenzposten, wo er mit einem "breiten, wissenden Lächeln" erwartet worden sei. Er halte sich illegal in dem Land auf, hätten ihm die Beamten mitgeteilt, er müsse Albanien sofort verlassen. Mit einem Flugzeug gelangte er schließlich wieder nach Deutschland, das war Ende Mai 2004.
Warum Masri verschleppt wurde, ist seinem Anwalt ein Rätsel. Zwar tauche im 9/11-Report der US-Regierung der Name Khaled al-Masri auf, doch dass sei eindeutig ein anderer Mann, der sich mit dem Terrorflieger Mohammed Atta und dem Koordinator der Anschläge Ramzi Binalshibh getroffen haben soll, sagt Gjindic. Nach Angaben seines Mandanten sei der Name aber so gewöhnlich wie beispielsweise Joe Brown in den USA.
Stichwort Verschleppung
"Man wird wohl nie hundertprozentig nachweisen können, dass Masris Geschichte wahr ist", sagt Verena Harpe, die Asienreferentin der deutschen Sektion von Amnesty International. "Es gibt allerdings sehr viele Hinweise darauf, dass es tatsächlich so stattgefunden hat." Nach seiner Freilassung habe sich Masri im vergangenen Sommer an die Menschenrechtsorganisation gewendet. In langen Interviews, über die Protokoll geführt wurde, erzählte er seine Geschichte, "die zwar wie eine Räuberpistole klingt, aber als solche recht glaubwürdig ist", sagt Harpe.
"Mal angenommen, es waren tatsächlich die Amerikaner: Amnesty International hat eindeutige Hinweise darauf, dass die US-Regierung willkürliche und geheime Verhaftungen durchführen und Gefangene in Länder bringen lässt, wo sie ohne Achtung der Menschenrechtskonventionen befragt werden." Es gebe Berichte anderer Entführungsopfer, die bestimmte Details genau so beschrieben hätten, wie Masri es tat: wie ihnen die Kleider vom Leib geschnitten wurden, was sie anziehen mussten, wie die Entführer gekleidet waren. "Es handelt sich um eine sehr detaillierte, schlüssige Schilderung, die Details passen zusammen", bewertet Harpe Masris Aussage. Das sei ein "ganz besonders krasser Fall von Menschenrechtsverletzung".
Sein Mandant leide noch heute unter den Erlebnissen, sagt Gnjidic. Er sei "nervlich am Ende" und habe sich charakterlich verändert. Die Frage sei nun: "Wie kann das erlittene Unrecht wieder gut gemacht werden?" Mit einer bloßen Entschuldigung werde sich sein Mandant nicht zufrieden geben.
Stichwort Verschleppung
§ 234a StGB
(1) Wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlaßt, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren, und dadurch der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Wer eine solche Tat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:
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