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Türkei
Deutsche PKK-Kämpferin aus türkischer Haft entlassen
Zitat:Die seit 1998 in der Türkei inhaftierte ehemalige deutsche PKK-Kämpferin Eva Juhnke ist einem Pressebericht zufolge vorzeitig entlassen worden. Die heute 39-Jährige werde am Donnerstag nach Deutschland ausgeliefert und am frühen Nachmittag in Hamburg eintreffen, berichtet die Tageszeitung "Junge Welt" (Donnerstagsausgabe). Dies habe Juhnke der Zeitung telefonisch aus der türkischen Abschiebehaft mitgeteilt. Die Hamburgerin war im Oktober 1997 bei Gefechten im Norden Iraks von türkischen Spezialeinheiten festgenommen worden. Im September 1998 wurde sie zu 15 Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in der früheren Arbeiterpartei Kurdistansverurteilt. Im Prozessverlauf hatte sie sich zu dem Ziel der PKK bekannt, einen eigenen Kurdenstaat im Südosten des Landes zu errichten.
Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.news.yahoo.com/041201/286/4bk5s.html">http://de.news.yahoo.com/041201/286/4bk5s.html</a><!-- m -->

Russland will Ankaras Hilfe im Kampf gegen Tschetschenien-Rebellen
Zitat:Russland will gemeinsam mit der Türkei stärker gegen tschetschenische und kurdische Rebellen vorgehen. Das Außenministerium in Moskau prüfe derzeit, die von der Türkei verbotene frühere Kurdische Arbeiterpartei PKK auf seine Liste der Terrorgruppen zu setzen, sagte der russische Verteidigungsminister Sergej Iwanow am Dienstag nach einem Treffen mit seinem türkischen Kollegen Vecdi Gönül in Ankara. Im Gegenzug fordere Russland von Ankara aber weitere Anstrengungen im Kampf gegen Unterstützer tschetschenischer Rebellen, zitierte die türkische Nachrichtenagentur Anadolu Iwanow.
Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.news.yahoo.com/041207/286/4bu95.html">http://de.news.yahoo.com/041207/286/4bu95.html</a><!-- m -->

Kurdischer Extremist darf nicht deutscher Staatsbürger werden
Zitat:Ehemaligen Unterstützern von extremistischen Organisationen kann die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert werden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße hervor. Das Gericht wies die Klage eines irakischen Familienvaters kurdischer Abstammung ab, der seit 1992 in Deutschland lebt und als Asylberechtigter anerkannt ist. Seinen 2000 gestellten Antrag auf Einbürgerung hatte die zuständige Stadtverwaltung zuvor abgelehnt.

Begründet hatte die Behörde ihre Entscheidung mit herausgehobenen Aktivitäten des 36-Jährigen für Kurdische Kulturvereine. Die Verwaltung verwies auf seine kurzzeitige Mitarbeit in zwei solcher Vereine, die zum Unterstützerkreis der seit 1993 verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) gerechnet werden.

In seiner Klage beim Verwaltungsgericht bekräftigte der Mann zwar, dass er im September 2001 sein Amt im Kulturverein niedergelegt und sich bei seinen Tätigkeiten stets gegen Gewalt ausgesprochen habe. Das Verwaltungsgericht Neustadt folgte mit seinem Urteil aber dennoch der Auffassung der Stadtverwaltung und entschied, der 36-Jährige habe keinen Anspruch auf Einbürgerung.

Die Richter begründeten ihr Urteil mit einer Regelung des Ausländergesetzes, wonach verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Vergangenheit zur Ablehnung des Anspruchs führen können. Die Aktivitäten des Klägers in den Kurdischen Kulturvereinen rechtfertigten die Annahme, dass er Ziele der PKK oder ihrer Nachfolgeorganisationen unterstützt habe und auch weiter unterstütze.
Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.news.yahoo.com/041202/336/4blz6.html">http://de.news.yahoo.com/041202/336/4blz6.html</a><!-- m -->

Sind zwar schon einige Tage alt, die Meldungen, aber immerhin...
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