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Cia setzt harte Verhörmethoden (vulgo: Folter) aus
#7
meiner einer schrieb:
Zitat:wohl weil es irgendwelche juristische Winkeladvokaten gibt, die behaupten, dass die Menschenrechte dort (in Militärgefängnisse wie etwa das in Guantánamo-Bay auf Kuba) nicht gelten
worauf merowig antwortete:
Zitat:US Verfassung giltet nur auf US Boden und unter Genfer Konventiomn faellt nunmal ned jeder
tja - nicht jeder kann lesen: ich schrieb von Menschenrechten! Wink Big Grin

und ansonsten gibt inzwischen eine schöne Entscheidung <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3396798_TYP6_THE_NAVSPM1_REF1_BAB,00.html">http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... AB,00.html</a><!-- m -->
Zitat:Guantanamo-Straflager
Gefangene dürfen vor US-Gerichten klagen

Das Oberste Gericht in den USA hat die Zuständigkeit der US-Gerichte für das Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba bestätigt. Nach dem Urteil können die Gefangenen die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung vor US-Gerichten überprüfen lassen. Die Entscheidung des Supreme Court fiel mit sechs zu drei Richterstimmen.

Regierung bestritt Zuständigkeit von US-Gerichten
Dies ist eine schwere Niederlage für die US-Regierung. Sie hatte argumentiert, dass Guantanamo auf Kuba außerhalb des US-Territoriums liegt und die Gefangenen als Ausländer nicht untier die Zuständigkeit von US-Gerichten fielen.
Das US-Militär hält die Männer für gefährliche Terroristen. Weil sie keine Uniform trugen, bezeichnet das US-Militär sie als "ungesetzliche Kämpfer", die nicht unter dem Schutz internationaler Konventionen steht.

Diese Interpretation wiesen die Richter zurück. Die USA hätten volle Rechtshoheit über das Gebiet, und damit seien auch die amerikanischen Gerichte zuständig.
....
Richterin: "Kriegszustand kein Blankoscheck"
"Der Kriegszustand ist kein Blankoscheck für den Präsidenten
, wenn die Rechte der Staatsbürger berührt sind", sagte Richterin Sandra Day O'Connor. "Die Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass ein feindlicher Kämpfer Gelegenheit haben muss, die Basis für seine Gefangenschaft vor einem neutralen Entscheidungsträger anzufechten", schrieb sie in ihrer Urteilsbegründung.
...Stand: 28.06.2004 18:50 Uhr
Big Grin
und was lernen wir daraus?

Wer sich von irgendwelchen Rechtfertigungsjuristen und Winkeladvokaten beraten lässt, sollte gleich die unabhängigen Gerichte abschaffen - nur, weil Bush, Rummie oder Rice sich "Wunschgutachten" ausstellen lassen, wird durch die ständige Wiederholung des Unsinns die Rechtslage nicht geändert.
Rechtfertigungsjuristerei wie sie in den o.g. "Gut"achten von Justiz- und Verteidigungsministerium dargestellt wird, ist (wie in Deutschland vor '45) der Tod des Rechtsstaates.
Wer sich auf solchen Schwachsinn einlässt, müsste eigentlich aus dem Staatsdienst jedes Rechtsstataes entlassen werden - als Verfassungsfeind oder wegen erwiesener Unfähigkeit; der kann noch für irgenwelche Mafia-Gangs arbeiten, aber für keine seriöse Mandantschaft mehr.
Na ja, es gibt natürlich immer Leute wie Merowig die auf solchen Schwachsinn reinfallen oder (schlimemr noch) diese Sache wieder alle Vernunft posaunenartig propagandieren ... .Wink oder doch :evil: - hm:frag:

edit: zweimal Tippfehler beseitigt .....
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