19.05.2004, 19:45
Zitat:Verfassungsgericht weist Eilantrag gegen Wehrpflicht abSo schnell ist dann wohl doch nicht Schluss mit der Wehrpflicht.
Wehrpflichtige können trotz laufender Prozesse gegen die Einberufungspraxis weiterhin zur Bundeswehr eingezogen werden
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch den Eilantrag eines Wehrpflichtigen abgelehnt, der seine Einberufung verhindern wollte. Die Karlsruher Richter bestätigten damit am Mittwoch die vorherige Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes. Der Beschluss dieses Gerichtes, den Eilantrag des Mannes auf Vollzugsaufschub abzulehnen, sei „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, urteilte die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes.
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