27.04.2026, 21:12
Interessante Frage - wobei ich den Begriff "türkischstämmige Bürger in der EU" hinterfragen würde. Es kann ja nicht um die Personen gehen, die inzwischen eine EU-Staatsbürgerschaft haben.
Du meinst also wohl die Personen, die nach wie vor türkische Staatsangehörige sind und in einem Staat der EU leben würden.
Wahrscheinlich würden die nicht anders behandelt, als EU-Staatsangehörige in der Türkei - oder Staatsangehörige eines anderen Staates, mit denen (ein/die) EU (-Land) in einem Kriegszustand ist.
Eine Gegenfrage:
Was ist denn beim Falkland-Krieg mit den Argentiniern passiert, die in GB lebten?
Du meinst also wohl die Personen, die nach wie vor türkische Staatsangehörige sind und in einem Staat der EU leben würden.
Wahrscheinlich würden die nicht anders behandelt, als EU-Staatsangehörige in der Türkei - oder Staatsangehörige eines anderen Staates, mit denen (ein/die) EU (-Land) in einem Kriegszustand ist.
Eine Gegenfrage:
Was ist denn beim Falkland-Krieg mit den Argentiniern passiert, die in GB lebten?
