Sicherung des Seeverkehrs im Nahen und Mittleren Osten
@Schneemann
Erst einmal danke für die umfangreiche Sachaufklärung.

Es erlaubt mir eine Nachfrage:

zu I.
Wie gestern Abend mit der verlinkten Seekarte dargestellt, erklärt der Iran den südlichen Teil der Straße von Hormus (der zu etwa 2/3 in omanischen Hoheitsgewässern und zu etwa 1/3 in iranischem Hoheitsgewässer liegt) zu einem Gefährdungsgebiet (mögliche Kampfzone, Seeminen ....).
Alternativ bietet er für die freie Schifffahrt eine weiter nördlich gelegene, direkt an iranischen Inseln vorbei führende "freie Route" an.

Insoweit ist es keine allgemeine Sperrung, wie Du schreibst, sondern lediglich die Erklärung eines Gefährdungsgebietes. Diese "Warnhinweise" sind auch in Friedenszeiten durchaus üblich (z.B. Manövergebiete).

Auch die unter I a) genannte "freie Passage" nach dem Beispiel des freien Korridors nach Griechenland liegt also vor.

Ob dagegen der Iran unter I b) entgegen der Blockaderegeln tatsächlich - wie Du ausführst - wahllos irgendwelche Schiffe angegriffen hat, müssten wir näher eruieren. Das ist eine Behauptung, die ich "mit Nichtwissen bestreiten" könnte.

zu II.
Der Iran nimmt sich das Recht heraus, Schiffe aus nichtiranischen Häfen beim Verdacht auf Konterbande zu durchsuchen. Und das nicht nur auf hoher See sondern auf der genannten "freien Route" direkt vor seiner Küste.
Zitat: ...
(Es sei darauf hingewiesen, dass ein Schiff, welches von Blockadekräften zum Stoppen aufgefordert wird zwecks Kontrolle, diesen Aufforderungen Folge leisten muss. Versucht es auch nach mehrmaligem Anruf einen Blockadedurchbruch, so kann und darf dieser in letzter Konsequenz durch begrenzten [und angekündigten] Waffeneinsatz - etwa durch ein Zerschießen des Ruders - oder durch ein unabgesprochenes Boarding verhindert werden.)
Dass Schiffe auch aus Häfen etwa der Emirate diese Passage nutzen, haben wir in den letzten Wochen ja mehrfach gesehen. Insofern scheint der Iran nicht seerechtswidrig zu agieren.
Er handelt also genau so, wie Du das unter II. den USA sogar in internationalen Gewässern zugestehst.

zu III.
gilt das dann aber genauso für den Iran - auch er darf durchaus eine Blockade nichtiranischer (feindlicher) Häfen am Golf erklären. Auch er darf ebenso keine generelle Sperrung der Straße verhängen. Das hat er aber auch gar nicht, sondern er hat vielmehr ausdrücklich eine Ausweichroute ausgewiesen.
Er kann dort natürlich genauso ein Schiff stoppen und durchsuchen wie die USA das in internationalen Gewässern für Schiffe aus oder nach iranischen Häfen auch dürfen.
(14.04.2026, 05:51)Schneemann schrieb: ... Eine Gewaltanwendung ist den Blockadekräften normal nicht erlaubt, es sei denn, dass die Crew des Schiffes, welches kontrolliert werden soll, beim Boarding Widerstand leistet oder das von Seiten des zu kontrollierenden Schiffes das Feuer eröffnet wird. (Es sei darauf hingewiesen, dass ein Schiff, welches von Blockadekräften zum Stoppen aufgefordert wird zwecks Kontrolle, diesen Aufforderungen Folge leisten muss. Versucht es auch nach mehrmaligem Anruf einen Blockadedurchbruch, so kann und darf dieser in letzter Konsequenz durch begrenzten [und angekündigten] Waffeneinsatz - etwa durch ein Zerschießen des Ruders - oder durch ein unabgesprochenes Boarding verhindert werden.)
...
Schneemann
dazu n-tv: Trump will Irans Boote "wie Drogenhändler" "eliminieren"

ergänzend IV neu:
Die Ausweichroute verursacht Kosten zur Sicherung - Leuchtfeuer und Seezeichen wie Bojen, Lotsen, Freihaltung vor feindlichen Eingriffen ... dafür erhebt der Iran von den Schiffen, die diese Ausweichroute nutzen, ein "Wegegeld", ähnlich wie das die Türkei beim Transit zwischen Schwarzem Meer und Mittelmeer macht.
Ist das rechtswidrig?

Ergänzend:
Ein von den USA sanktionierter chinesischer Tanker hat Schiffsdaten zufolge trotz einer US-Blockade die Straße von Hormus durchquert. Laut den Daten der Anbieter LSEG, MarineTraffic und Kpler ist es das erste Schiff, dem die Durchfahrt aus dem Persischen Golf seit Beginn der US-Blockade am Montag gelungen ist.
Zitat:Der Tanker mittlerer Größe hat den Angaben zufolge rund 250.000 Barrel Methanol an Bord, die er im Hafen von Hamrija in den Vereinigten Arabischen Emiraten geladen habe. Das Schiff und seine Eignergesellschaft Shanghai Xuanrun Shipping wurden von den USA wegen Geschäften mit dem Iran auf eine Sanktionsliste gesetzt. Ein weiterer von den USA mit Sanktionen belegter Tanker nahm den LSEG-Daten zufolge ebenfalls Kurs auf die Meerenge. Der leere Tanker soll laut den Daten von Kpler im Irak Heizöl laden. Das Schiff hat bereits russisches und iranisches Öl transportiert.

Die USA wollen seit Montagnachmittag MESZ den gesamten Schiffsverkehr zu und von iranischen Häfen in der Straße von Hormus blockieren und auch Schiffen die Durchfahrt verweigern, die vom Iran geforderte Transitgebühren an Teheran bezahlen.
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RE: Sicherung des Seeverkehrs im Nahen und Mittleren Osten - von Kongo Erich - 14.04.2026, 10:38

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