Vor 5 Stunden
Zitat:Kann es sein, dass Du diesen Eindruck deswegen hast, weil Du halt nicht in der Materie drinsteckst?
Wie unschwer zu erkennen ist bin ich kein Jurist und habe keinerlei juristische Kenntnisse oder Ausbildung.
Und ja, ich polemisiere.
Aber wir schreiben auch ein klein wenig aneinander vorbei dahingehend, dass es meine These ist, dass wenn ich mehrere Juristen nehme und diese beauftrage eine bestimmte Auffassung juristisch zu hinterlegen und zu "beweisen", dass das Recht in meinem Sinne ist, dies von diesen Juristen geleistet werden kann. Dass das Recht also je nach Auftrag / Zielsetzung / Wunsch, hin- und hergebogen werden kann.
[quote]Den politischen Umgang mit diesem Umstand dem Recht an sich anzulasten, ergibt in meinen Augen keinen Sinn.
Ich laste dem Recht gar nichts an, ich stelle die These auf, dass gerade im Bereich Völkerrecht das Recht eine Illusion ist.
Zitat:Warum sollte die Rechtsauffassung des WD für die Bundesregierung bindend sein?
Wo habe ich geschrieben, dass sie bindend ist? Ich schrieb, dass das sogenannte Völkerrecht eine Illusion ist und lediglich ein Mittel darstellt dass benutzt wird.
Zitat:Wenn Du das für "Rechtsverdrehung" hältst, kannst Du genauso gut die Meinung Deines Nachbarn oder die Predigt des Pfarrers für rechtsverbindlich halten.
Es sollte keiner Erwähnung bedürfen, dass in einem Rechtsstaat nur jene dazu befugt sind, verbindlich Recht zu sprechen, die demokratisch dazu legitimiert wurden, und sei es indirekt.
Und bis dahin darf die Bundesregierung das Recht selbst auslegen und danach handeln. Natürlich darf sie das. Wie sonst könnte sie handeln? Soll sie jedes Mal erst ein Gericht anrufen?
Sie handelt ja eben nicht, erhebt keine Anklage gegen Trump und die anderen Verantwortlichen. Im übrigen hat die Bundesregierung keinerlei Recht hier einfach verbindlich Recht zu sprechen, sondern nur die Justiz (welche in dieser Bundesrepublik nicht wirklich unabhängig ist). Und im weiteren wäre es Aufgabe der Justiz hier zu handeln, was sie auch nicht tut.
Im übrigen geht es ja nicht darum Recht zu sprechen, sondern vorgeblich existierendes Recht zu beachten. Denn die Aussagen der Bundesregierung (Exekutive) sind genau so rechtsverbindlich wie die meines Nachbarn oder des Pfarrers. Die Bundesregierung hat sich an Recht zu halten, nicht Recht zu sprechen. Die Justiz hat Recht zu sprechen, tut dies aber nicht, wenn es nicht opportun ist.
Zitat:Du musst schon einen spezifischen Vorfall anführen können, in dem das Recht gebrochen worden sein könnte. Du musst sauber unterscheiden zwischen ius ad bellum (Recht des Krieges) und ius in bello (Recht im Krieg), denn nochmals: Eine Kriegshandlung wird nicht schon dadurch illegal, dass Soldaten derjenigen Macht sie begehen, die einen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen hat.
Da hast du mich missverstanden und/oder ich habe schlecht formuliert. Ich meinte keineswegs, dass alle US Soldaten dafür verantwortlich gemacht werden müssten (nicht sollen, sondern müssten) - sondern die tatsächlichen Entscheidungsträger.
Zitat:Wo? Du musst schon einen spezifischen Vorfall anführen können, in dem das Recht gebrochen worden sein könnte.
Bombardierung ziviler Universitäten zum Beispiel. Ermordung ziviler Wissenschaftler. Gezielte Ermordung ehemaliger Politiker ohne aktuelle politische oder sonstige Funktion usw.
Aber wir schreiben aneinander vorbei: die eigentliche These auf die ich hinaus will ist, dass auf dieser Ebene Recht eine vollständige Illusion ist und ich die Rechtsverdreher von Juristen genau so gut feststellen lassen kann dass es völkerrechtswidrig ist, wie das es nicht völkerrechtswidrig ist. Ich muss mir nur eine geeignete Gruppe mit entsprechendem Auftrag zusammen stellen und die werden so wie jeder Jurist lauter Wörter möglichst geschickt und wohlklingend so anordnen, dass die eine oder die gegenteilige Rechtsauffassung dabei heraus kommt.
Und weil das beliebig ist, genau deshalb ist das Völkerrecht eine Illusion.
Ich gehe jede Wette ein, dass du in der Lage wärst, juristisch sauber und einwandfrei heraus zu arbeiten, dass die Handlungen der USA und Israels eindeutig völkerrechtswidrig sind und ein Verfahren eröffnet werden müsste, oder halt auch umgekehrt das genaue Gegenteil davon.
Zitat:Selbst wenn Du die oben genannten Beispiele liefern kannst, und sie tatsächlich die Tatbestandsmerkmale der behaupteten VStGB-Tatbestände erfüllen würden, wären Verfahren gegen die direkt Verantwortlichen einzuleiten, d.h. einen begrenzten Personenkreis.
Ich meinte das durchaus so. Also begrenzt auf diesen Personenkreis.
PS: Im übrigen bin ich der Meinung, dass an fast jedem denkbaren Übel die Juristen schuld sind. Und glaubt man das nicht, sind die auch daran schuld.
