Heute, 04:32
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: Genau dieses elegante allzu typische Juristendenken meine ich mit meinen Ausführungen. Mit welchem Recht durch Sophistereien und Rechtsverdrehung nach belieben umdefiniert werden kann, wie es einem passt.Damit beleidigst Du Deine eigene Intelligenz. Warum sollte die Rechtsauffassung des WD für die Bundesregierung bindend sein? Das ist ein Recherche-Dienst für die Abgeordneten, kein Gericht, keine juristische Fakultät. Wenn Du das für "Rechtsverdrehung" hältst, kannst Du genauso gut die Meinung Deines Nachbarn oder die Predigt des Pfarrers für rechtsverbindlich halten.
Es sollte keiner Erwähnung bedürfen, dass in einem Rechtsstaat nur jene dazu befugt sind, verbindlich Recht zu sprechen, die demokratisch dazu legitimiert wurden, und sei es indirekt.
Und bis dahin darf die Bundesregierung das Recht selbst auslegen und danach handeln. Natürlich darf sie das. Wie sonst könnte sie handeln? Soll sie jedes Mal erst ein Gericht anrufen?
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: Womit das Recht beliebig ist, Kriege keine Kriege mehr sind, und man endlos lange um irgendwelche spitzfindigen Definitionen herumstreiten kann, ohne des Gesetzessinn und -zweck zu beachten. Da ist der völkerrechtswidrige Krieg dann halt eine humanitäre Intervention (Kosovo) oder was für Wortklaubereien man sich noch einfallen lässt.Du vermischst hier Politik mit Recht. Das Recht ist nicht beliebig, der Umgang der Politik damit ist es.
Der Angriff auf Jugoslawien 1999 war zweifellos ein Verstoß gegen das Gewaltverbot und damit völkerrechtswidrig.
Den politischen Umgang mit diesem Umstand dem Recht an sich anzulasten, ergibt in meinen Augen keinen Sinn. Du könntest genauso gut das deutsche Strafrecht mit dem Argument in die Tonne treten, dass letztes Jahr in diesem Land knapp 5,8 Mio. Straftaten begangen wurden. Nur würdest Du dabei halt den Umstand übersehen, dass die Straftaten, die nicht begangen werden, nicht in der Statistik auftauchen. Genauso verhält es sich mit dem Völkerrecht. Wenn es funktioniert, bewirkt, was es soll, kriegst Du es gar nicht mit, weil eben keine Kriege entstehen, bzw. in laufenden Kriegen Kriegsverbrechen unterbleiben.
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: Der Krieg wird auch über Stützpunkte in Deutschland geführt. Diese dienen in Mittäterschaft der Kriegshandlung.Kannst Du die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale der Mittäterschaft aufzählen?
Nichts für ungut, aber was Du hier im Endeffekt getan hast, ist, einen Rechtsbegriff herauszupicken in der Annahme, dass Du seine Bedeutung verstehst.
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: Schlussendlich belegt das alles meiner Ansicht nach meine Position. Das Recht nichts ist als ein beliebiges Instrument welches lediglich benutzt wird. Zur Manipulation und Beherrschung der eigenen Bevölkerung wie auch sonst weltweit zum Eigennutz.Kann es sein, dass Du diesen Eindruck deswegen hast, weil Du halt nicht in der Materie drinsteckst? Das ist kein Vorwurf, kein Angriff, es ist eine bekannte (und legitime) Kritik an der herrschenden Rechtsordnung, dass sie sich zu weit von den Menschen entfernt hat. Trotzdem scheint mir die Frage berechtigt.
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: § 8 Kriegsverbrechen gegen PersonenWo? Du musst schon einen spezifischen Vorfall anführen können, in dem das Recht gebrochen worden sein könnte. Du musst sauber unterscheiden zwischen ius ad bellum (Recht des Krieges) und ius in bello (Recht im Krieg), denn nochmals: Eine Kriegshandlung wird nicht schon dadurch illegal, dass Soldaten derjenigen Macht sie begehen, die einen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen hat.
Erfüllt.
Ansonsten hätte man unsere Großväter samt und sonders in den Knast stecken können, alle achtzehn Millionen deutschen Kriegsteilnehmer, und könnte jetzt auch schon mal Gefängnisse bauen für die 1,2 Mio. russischen Veteranen der "Spezialoperation".
Das ius in bello soll nicht Gewalt verunmöglichen. Zu Kriegen kommt es so oder so; ein absolut weltfremdes Völkerrecht würde als untauglich abgetan und missachtet. Das Völkerrecht basiert deshalb auf der Erkenntnis, dass etwas Schutz besser ist als gar kein Schutz. Verboten ist deshalb nur militärische Gewalt, die keinen militärischen Zweck hat: gezielte Angriffe auf Zivilisten, unnötige Zerstörungen und unnötiges Leid.
Solche Beispiele musst Du finden, wenn Du jemandem Kriegsverbrechen vorwerfen willst.
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: § 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige RechteWieder: In welchem Fall?
Erfüllt.
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: § 10 Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und EmblemeWieder: Nenne konkrete Fälle, die man prüfen kann. Der Angriff selbst auf ein Krankenhaus kann theoretisch völkerrechtskonform sein, wenn bspw. das Schutzzeichen durch den Angegriffenen missbraucht wurde.
Etwaig erfüllt (es wurden genug Krankenhäuser bombardiert)
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: § 11 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der KriegsführungKannst Dir denken, was ich jetzt fragen werde.
Erfüllt usw.
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: Bei normalen Strafverfahren wird seitens der Staatsanwaltschaften schon bei deutlich weniger Beweisen für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.Selbst wenn Du die oben genannten Beispiele liefern kannst, und sie tatsächlich die Tatbestandsmerkmale der behaupteten VStGB-Tatbestände erfüllen würden, wären Verfahren gegen die direkt Verantwortlichen einzuleiten, d.h. einen begrenzten Personenkreis.
Warum sollte eine Vielzahl von Menschen, die im Auftrag des Staates handelt, anders behandelt werden als eine Vielzahl von Menschen, die sich als Private zusammengeschlossen haben? Wenn der Küster Deiner Dorfkirche sich am Klingelbeutel bedient und damit eine Veruntreuung begeht, wird dann die ganze Kirche dichtgemacht?
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: Und hier geschieht das nicht, obwohl offenkundig ist, dass die US Behörden niemals eine Klage gegen die Verantwortlichen herbei führen werden.Könnte man so sehen. Trotzdem ist das Komplementärprinzip gut und richtig.
Seien wir doch mal ehrlich, wenn jetzt die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Kriegsverbrechen gegen US-Soldaten einleiten würde, würdest Du Dich doch nur echauffieren, warum Deutschland seine Moral so heraushängen lassen und anderen Ländern hineinreden muss …
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: Aber die "Lösung" ist ja denkbar einfach: man bildet erstmal einen Arbeitskreis geltungssüchtiger narzistischer Juristen und lässt diesen jahrelang sinnlos vor sich hindiskutieren und tut einfach so, als wäre die Sache nicht klarKannst Du mir diesen Arbeitskreis nennen? Ich bin gerade knapp bei Kasse, nehme also auch befristete Arbeitsverträge dankend an …
Oder hast Du Dir das gerade nur ausgedacht, weil Du halt jemand bist, der einen Hang zum Polemisieren hat und manchmal doch recht eigenwillige Maßstäbe anlegt, die Dir offenbar weltweise erscheinen?
(Gestern, 12:03)Quintus Fabius schrieb: Und muss demzufolge auch keine Entscheidung treffen, die realpolitisch Folgen hätte und folglicherweise ordnet man den ach so heiligen "Rechtsstaat" der Realpolitik unter und benutzt das Recht und die Juristerei um zum Schein die Realpolitik damit zu pseudolegalisieren. Und damit ist der ganze sogenannte Rechtsstaat nichts anderes als eine Farce die nur dazu dient die Illusion von Recht zu verkaufen. Damit die Mehrheit Ruhe gibt und sich brav unterwirft.Nein, es ist natürlich keine "Kritik". Es ist eine ganz nüchterne Zustandsbeschreibung der unabweisbaren Realität.
Gewaltenteilung bei weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften ist immer noch der größte Witz in Bezug auf den vorgeblichen Rechtsstaat in dieser Bundesrepublik.
Aber ich bin mir sicher, du wirst als Juristisch geschulte Person sicher ganz viele Wörter sehr geschickt so aneinander reihen können, dass damit praktisch alles nach belieben definiert werden kann und nicht so ist wie ich es schreibe. Und umgekehrt könntest du mit ein wenig Mühe sicher alles auch genau so definieren, dass ich Recht hätte und man entsprechende strafrechtliche Ermittlungen aufnehmen müsste. Ganz so wie es notwendig ist, für die Realpolitik des ach so edlen Wertewestens.
Und das ist in Wahrheit worauf ich hinaus will: dass das ganze Rechtsgetue eben nur dies ist: ein Getue. Es dient lediglich einer bestimmten Funktion (abgesehen davon dass es die Juristerei bereichert). Es hat über seinen Funktionalismus hinaus aber keinerlei Wert und Bedeutung und insbesondere keinerlei Gerechtigkeit oder Recht als tatsächliches Ziel.
Das alles ist übrigens keine Kritik von mir! Es ist völlig klar dass jeder westliche Staat so handeln muss und immer so handeln wird, maximal verlogen, maximal heuchlerisch und maximal die Juristerei für sich nutzend. Man kann gar nicht anders, entspricht diese Denkweise doch so weitgehend der aktuell vorherrschenden Sozialkultur des Wertewestens.
Das schreibst Du immer, wenn man Deine Polemiken angreift oder darauf hinweist, dass Du Dich vielleicht mal zu weit aus dem Fenster gelehnt hast.
