Gestern, 15:43
Zitat:Nein. Einer der wichtigsten Grundsätze des Völkerrechts lautet par in parem non habet imperium, Gleiche haben über Gleiche keine Macht. Alle Staaten haben rechtlich den gleichen Rang, deswegen kann ein nationales Gericht niemals aus eigener Machtvollkommenheit die Zuständigkeit beanspruchen, über ausländische Staaten bzw. deren Regierungen zu urteilen.
Da kommen mir doch gleich wieder die Prozesse nach der Wiedervereinigung in den Sinn die hierzulande geführt wurden.
